WM EUROPEAN DOCUMENTS HUB (EDH) Regulatorische Dokumente. Schnell. Sicher. Effizient.

In der schnelllebigen Finanzwelt ist der Zugang zu aktuellen, gesetzeskonformen Anlegerinformationen entscheidend. Der WM European Documents Hub (EDH) bündelt relevante Dokumente an einem Ort: PRIIP-KIDs, Fonds-KIIDs, Verkaufsprospekte, Final Terms, Jahres- und Halbjahresberichte sowie SFDR-Dokumente inklusive Annex-Templates und Art. 10-Erklärungen – klar strukturiert, leicht zugänglich.

Ihre wichtigsten Vorteile:
Einfach, sicher und effizient!

Mit dem WM European Documents Hub (EDH) können Sie notwendige regulatorische Dokumente für Ihre Finanzprodukte schnell und sicher abrufen – alles an einem Ort. Dazu gehören PRIIPs, Fonds-KIIDs, Verkaufsprospekte und SFDR Annex-Templates. Die Dokumente sind aktuell und über eine einheitliche Plattform zugänglich.

Zeitersparnis durch Automatisierung

Reduzieren Sie manuellen Aufwand – alle Dokumente stehen Ihnen automatisch zur Verfügung.

Einfache Integration

Ressourcenschonende Anbindung über API oder nutzerfreundliches Frontend

Regulatorische Konformität

Laufend gepflegte Dokumente bieten eine solide Basis zur Einhaltung regulatorischer Vorgaben.

Effizienzsteigerung durch optimierte Prozesse

Digitale Bereitstellung unterstützt schlanke Abläufe und beschleunigt interne Prozesse.

Regulatorische Dokumente – alles an einem Ort

Mit dem WM European Documents Hub (EDH) erhalten Sie schnellen und zentralen Zugriff auf relevante, regulatorische Dokumente. Ob Produktinformationen, rechtliche Offenlegungen oder Berichte – der Hub stellt Ihnen die wichtige Unterlagen aktuell zur Verfügung.

PRIIP-KIDs

Vorschau PDF: PRIIP-KIDs

PRIIP-KID (Key Information Documents) sind die Basisinformationsblätter für Packaged Retail Investment and Insurance-based Products, darunter Investmentfonds, Derivate und kapitalbildende Lebensversicherungen. Sie bieten Privatanlegern eine maximal dreiseitige, vergleichbare Übersicht mit zentralen Informationen zu Zielen, Risiken und die Kosten des Finanzprodukts.

Rechtliche Grundlage
PRIIP-KIDs basieren auf der PRIIPS-Verordnung, die Anbieter verpflichtet, verständliche und aktuelle Basisinformationsblätter für PRIIPs bereitzustellen. Eine jährliche Aktualisierung ist vorgesehen.

Zielgruppe & Use Cases
PRIIP KIDs sind für alle PRIIP-Anbieter verpflichtend und müssen Privatkunden vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt werden. Dies betrifft besonders Finanzmarktteilnehmer, die diverse Finanzprodukte an Privatkunden vertreiben.

Privatkunden nutzen die PRIIP-KIDs, um wesentliche Informationen über das Finanzprodukt zu bekommen. Daten über die Kostenstruktur oder die Risikoeinschätzung können aufgrund des einheitlichen Aufbaus von PRIIP-KIDs direkt mit anderen Produkten verglichen werden.

Basisprospekt

PDF Vorschau: Basisprospekt

Ein Basisprospekt ist eine ausführliche Produktbeschreibung für Finanzprodukte, die an einem geregelten Markt zugelassen sollen. Es enthält umfassende Informationen zu Risiken, Emittenten und Produktmerkmalen. Im Gegensatz zum PRIIP-KID ist der Basisprospekt deutlich umfangreicher und richtet sich sowohl an institutionelle als auch private Anleger. Während der Basisprospekt als Rahmenprospekt dient, enthalten die Final Terms (endgültige Bedingungen) die spezifischen Details zur jeweiligen Emission.

Rechtliche Grundlage
Der Basisprospekt unterliegt der EU-Prospekt-Verordnung (2017) und muss vor der Veröffentlichung von der zuständigen Finanzaufsichtsbehörde genehmigt werden. Er ist für 12 Monate nach der Genehmigung gültig.

Zielgruppe & Use Cases
Intermediäre müssen Kunden über die Eigenschaften und Risiken der Finanzprodukte aufklären. Deswegen sind sie die Hauptzielgruppe.

Anleger nutzen den Basisprospekt, um allgemeine Informationen über ein Finanzprodukt zu bekommen.

Endgültige Bedingungen (Final Terms)

PDF Vorschau: Endgültige Bedingungen (Final Terms)

Das Final Terms-Dokument ergänzt das Basisprospekt und enthält alle spezifischen Details einer einzelnen Emission, darunter Wertpapierart, ISIN, Laufzeit, Handelsplatz, usw.

Rechtliche Grundlage
Gemäß der Prospektverordnung müssen die endgültigen Bedingungen jeder Emission bei der Finanzaufsicht (z.B. der BaFin) hinterlegt werden. Anders als beim Basisprospekt ist keine separate Genehmigung durch die Finanzaufsicht erforderlich.

Zielgruppe & Use Cases

Anleger nutzen die endgültigen Bedingungen, um die exakten Produktkonditionen, die im Basisprospekt nicht enthalten sind, zu bekommen.

Halbjahresbericht

PDF Vorschau: Halbjahresbericht

Ein Halbjahresbericht ist ein Finanzbericht, der von Kapitalanlagegesellschaften zu Finanzprodukten (z.B.: Investmentfonds) veröffentlicht wird. Die Veröffentlichung findet 6 Monate nach der des Jahresberichtes statt. Der Halbjahresbericht bietet Anlegern Informationen zur Vermögensaufstellung und Aufwands- und Ertragslage des Fonds. Zusätzlich beinhaltet der Halbjahresbericht auch die Wertentwicklung des Fonds. Er umfass unter anderem r Geschäftsentwicklung.

Rechtliche Grundlage
Der Halbjahresbericht ist nach §103 KAGB für Publikumssondervermögen verpflichtend und muss von den jeweiligen Kapitalverwaltungsgesellschaften veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung muss innerhalb von 2 Monaten nach dem Stichtag erfolgen.

Zielgruppe und Use Cases

Intermediäre müssen die Halbjahresberichte an ihre Kunden bereitstellen

Der Halbjahresbericht gibt dem Anleger die Möglichkeit im Zeitraum zwischen den Jahresberichten detaillierte Informationen über die Lage des Fonds zu erhalten.

Jahresbericht

PDF Vorschau: Jahresbericht

Der Jahresbericht ist ein umfassender Finanzbericht, der von Kapitalanlagegesellschaften für Investmentfonds einmal jährlich veröffentlicht werden muss. Er beinhaltet unter anderem die Zusammensetzung des Fonds, eine Aufwands- und Ertragsrechnung und die Entwicklung des Fondsvermögens . Außerdem legt der Jahresbericht die Höhe der vorgenommenen Ausschüttungen an die Anleger fest. Im Vergleich zum Halbjahresbericht enthält er umfassendere Inhalte.

Rechtliche Grundlage
Der Jahresbericht ist nach §107 KAGB verpflichtend für Investmentfonds und muss von Fondsgesellschaften spätestens 4 Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres veröffentlicht werden. Für Alternative Investmentfonds beläuft sich diese Frist auf 6 Monate.

Weitere Informationen zur Gesetzeslage: https://www.gesetze-im-internet.de/kagb/__107.html

Zielgruppe und Use Cases

Der Jahresbericht stellt den Anlegern weitreichende Informationen über das Finanzprodukt zur Verfügung, die dieser nutzen kann, um die finanzielle Lage, Strategie und Ausschüttungspolitik zu bewerten.

Rechenschaftsbericht

PDF Vorschau: Rechenschaftsbericht

Der Rechenschaftsbericht hat die Aufgabe, die Tätigkeit einer Kapitalanlagegesellschaft im zurückliegenden Geschäftsjahr transparent darzustellen und alle relevanten Informationen bereitzustellen, die es Anlegern ermöglichen, die Entwicklung des Sondervermögens nachvollziehbar zu beurteilen. Zu den wesentlichen Bestandteilen des Berichts zählen eine detaillierte Übersicht über das Vermögen, die Anzahl und der Wert der zum Stichtag im Umlauf befindlichen Anteile, eine strukturierte Gegenüberstellung von Erträgen und Aufwendungen sowie ein Vergleich der Kennzahlen der letzten drei Geschäftsjahre. Der Rechenschaftsbericht wird zusammen mit dem Verkaufsprospekt in geeigneter Form den Anlegern zugänglich gemacht.

Rechtliche Grundlage
Der Rechenschaftsbericht ist ein Bericht einer Kapitalanlagegesellschaft (KAG) bzw. Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) über einen von ihr verwalteten Investmentfonds. Für jedes Sondervermögen ist dieser Bericht zum Ende eines jeden Geschäftsjahres zu erstellen. Die Veröffentlichung muss innerhalb von drei Monaten nach Geschäftsjahresende erfolgen; bei Fonds mit Sitz in Luxemburg beträgt die Frist bis zu vier Monate.

Zielgruppe und Use Cases

Offenlegungsverordnung – Vorvertragliche Informationen

PDF Vorschau: Offenlegungsverordnung – Vorvertragliche Informationen

Die vorvertraglichen Informationen sind Informationen über die Nachhaltigkeit eines Finanzproduktes. Sie umfassen Themen wie Nachhaltigkeitsrisiken, ESG-Strategie und nachteiligen Auswirkungen (Principal Adverse Impacts). Anbieter von nachhaltigen Finanzprodukten sind verpflichtet, Anlegern transparent Auskunft zu den Nachhaltigkeitsaspekten und ihnen vor Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen.

Rechtliche Grundlage
Die EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) verpflichtet Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater, vorvertraglichen Informationen zu Nachhaltigkeitsaspekten von Finanzprodukten bereitzustellen.

Weitere Informationen: BaFin

Zielgruppe und Use Cases

Privatanleger nutzen die vorvertraglichen Informationen, um allgemeine Daten über die Nachhaltigkeit eines Finanzproduktes zu bekommen.

Offenlegungsverordnung – Regelmäßige Informationen

PDF Vorschau: Offenlegungsverordnung – Regelmäßige Informationen

Die regelmäßigen Informationen sind Berichte zu den Nachhaltigkeitszielen. Dabei wird der aktuelle Stand der Nachhaltigkeitsaspekte von Fonds veröffentlicht. Sie enthalten Angaben zur Erfüllung der Nachhaltigkeitsziele und Umsetzung der Nachhaltigkeitsindikatoren. Sie informieren Privatanleger darüber, inwiefern die Ziele, die in den vorvertraglichen Dokumenten beschrieben wurden, erfüllt werden.

Rechtliche Grundlage
EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) verpflichtet Finanzmarktteilnehmer, die Finanzprodukete nach Artikel 8 und 9 SFDR anbieten, mindestens jährlich regelmäßige Informationen zu veröffentlichen. Diese sollten sowohl dem Verkaufsprospekt als auch dem Jahresbericht beigefügt werden.

Weitere Informationen zur Gesetzeslage: BaFin

Zielgruppe und Use Cases

Privatanleger nutzen die regelmäßigen Informationen, um aktuelle Daten über die Nachhaltigkeitsstrategie eines Finanzproduktes zu bekommen. Diese helfen bei der Investitions- oder Verkaufsentscheidung eines Produktes.

Offenlegungsverordnung – Art. 10 Offenlegung

PDF Vorschau: Offenlegungsverordnung – Art. 10 Offenlegung

Die Artikel 10 Offenlegungen bieten detaillierte Informationen zur Nachhaltigkeitsstrategie eines Finanzproduktes und beschreiben u.a. die Investmentstrategie und wie die ESG-Ziele erreicht werden sollen. Die Offenlegungen sind verpflichtend für Produkte nach Artikel 8 oder 9 SFDR.

Rechtliche Grundlage
Finanzmarktteilnehmende müssen die Offenlegungen nach Artikel 10 für jedes Finanzprodukt, das unter die EU-Offenlegungsverordnung fällt, veröffentlichen. Diese müssen nur einmal veröffentlicht werden und sollen bei wesentlichen Änderungen aktualisiert werden.

Weitere Informationen zur Gesetzeslage: BaFin

Zielgruppe und Use Cases

Privatanleger nutzen die Artikel 10 Offenlegungen, um genaue Angaben über die Nachhaltigkeit eines Finanzproduktes zu erhalten.

Dokumentenfluss im WM EDH:
Von der Erfassung bis zum Abruf

Der WM European Documents Hub (EDH) sammelt relevante Dokumente direkt von Emittenten oder Herstellern, speichert und archiviert sie zentral. Vertriebsstellen und Kunden können diese Unterlagen anschließend bequem per Deep-Link oder API abrufen. Die Grafik veranschaulicht den gesamten Datenfluss – von der Erfassung der Dokumente bis zu ihrem schnellen Abruf, einschließlich PRIIPs, KIDs, ESG-Dokumenten und weiteren regulatorischen Unterlagen.

Überzeugen Sie sich selbst!

Bewegen Sie den Mauszeiger über das Bild, um zu zoomen. Mit Tab-Taste fokussieren und Pfeiltasten zum Navigieren.

So einfach integrieren Sie den WM EDH in Ihre Prozesse

Egal, wie Sie den EDH nutzen möchten – ob durch ressourcenschonende API-Integration in Ihre Kernbankensysteme für interne Zwecke oder über ein benutzerfreundliches Frontend für den Zugang im Privatkundengeschäft. Finden Sie die passende Lösung für Ihre Bedürfnisse.

Anbindung & Zugriff

  • API-Integration oder Web-Oberfläche – ohne großen IT-Aufwand
  • Direkt in bestehende Systeme einbinden

Dokumente abrufen

  • Suche per ISIN oder Fondsname
  • Bulk-Download für mehrere Dokumente

Automatische Updates

  • kein manuelles Nachpflegen nötig
  • Änderungen & neue Dokumente in Echtzeit verfügbar

Sichere Archivierung

  • Revisionssichere Speicherung aller Abrufe
  • Exportfunktion

Warum der WM EDH die ideale Lösung für Sie ist:

  • Zentrale Plattform: Regulatorischen Dokumente an einem Ort gebündelt, mit schnellem und effizientem Zugriff.
  • Optimiert für den Retail-Vertrieb: Entwickelt für Hersteller und Vertriebsstellen mit Fokus auf regulatorische Anforderungen.
  • Revisionssichere Archivierung: Jeder Abruf wird 10 Jahre gespeichert, um die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sicherzustellen.
  • Anpassbar an regulatorische Änderungen: Die Lösung wird kontinuierlich weiterentwickelt, um neue Anforderungen zu berücksichtigen.
  • Technologische Sicherheit & Compliance: Erfüllt etablierte technische und regulatorische Standards für eine zuverlässige Nutzung.

Fordern Sie noch heute eine unverbindliche Demo an oder sprechen Sie direkt mit einem unserer Experten, um mehr zu erfahren.

Für wen eignet sich der WM EDH?

Der WM EDH ist die perfekte Lösung für alle, die auf zuverlässige Bereitstellung regulatorischer Dokumente angewiesen sind:

  • Banken & Vermögensverwalter
  • Börsen, Handelsplattformen & Finanzdienstleister
  • Berater & Vermittler, die Anlageprodukte vertreiben

Andreas Knabe, Head of Sales Experts bei WM Datenservice
Andreas Knabe
Head of Sales Experts

Noch Fragen?
Wir sind für Sie da!

Unser Sales-Team steht Ihnen für alle Fragen zur Verfügung. Wir helfen Ihnen gerne dabei, die für Sie passende Lösung zu finden und den Datenaustausch in Ihrem Unternehmen zu optimieren.

Jetzt Kontakt aufnehmen

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Was ist die PRIIP-Verordnung und seit wann gilt sie?

Die PRIIP-Verordnung („Packaged Retail and Insurance-based Investment Products“) ist eine EU-Verordnung zum Schutz von Kleinanlegern. Sie verpflichtet Anbieter von verpackten und versicherungsbasierten Anlageprodukten, vorvertragliche Informationen in Form eines standardisierten Basisinformationsblatts (KID) bereitzustellen. Dieses Dokument soll Privatanlegern helfen, Produkte hinsichtlich Risiken, Chancen und Kosten transparent und vergleichbar zu bewerten.

Die Verordnung trat am 31. Dezember 2017 in Kraft. Seit dem 1. Januar 2018 müssen Finanzinstitute für betroffene Produkte ein gesetzeskonformes KID erstellen und bereitstellen.

Was sind KIDs und wer erhält sie?

Das Basisinformationsblatt (KID) ist ein standardisiertes, maximal dreiseitiges Dokument, das privaten Anlegern eine schnelle und verständliche Übersicht über ein Anlageprodukt gibt. Es enthält Informationen zu Zielen, Merkmalen, Kosten, Risikoklassen, Ertragsszenarien und möglichen Verlusten. Das Layout und der Inhalt des KID sind durch die PRIIP-Verordnung streng geregelt.

Ein KID muss vor dem Verkauf eines Produkts an Kleinanleger im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) bereitgestellt werden. Diese Pflicht gilt für alle Anbieter und Vertreiber von PRIIPs, einschließlich Banken, Versicherungen und Vermögensverwaltern – auch außerhalb der EU.

Für welche Produkte ist ein KID erforderlich?

Die KID-Pflicht gilt für verpackte Anlageprodukte (PRIIPs), insbesondere:

  • Investmentfonds, wenn sie nicht unter die Übergangsregelung für OGAW fallen
  • Strukturierte Finanzprodukte, z. B. Zertifikate oder strukturierte Anleihen
  • Versicherungsanlageprodukte, wie fondsgebundene Lebensversicherungen
  • Derivate, die an Kleinanleger vertrieben werden
  • Verpackte Sparprodukte mit schwankenden Rückzahlungsbeträgen

Wie können ESG-Dokumente im Vertriebsprozess genutzt werden?

Unsere Lösung unterstützt Sie bei der Erfüllung regulatorischer Verpflichtungen durch den Zugang zu SFDR Annex-Templates, die vorvertraglich sowie für das jährliche Kundenreporting benötigt werden. Banken, Online-Broker und Finanzinformationsplattformen können ESG-Dokumente direkt bereitstellen, um ihren Kunden zusätzlichen Nutzen zu bieten. Mit unserer Lösung erleichtern wir Ihnen die Einhaltung regulatorischer Anforderungen und unterstützen Sie dabei, Ihr ESG-Profil zu stärken.

Weiterführende Links

Hinweis: WM Datenservice übernimmt keine Haftung für Inhalte und Aussagen auf externen Seiten. Bei Beanstandungen wenden Sie sich bitte an den Urheber der jeweiligen Seite.

Sie haben bereits einen Account?
zum Login

Kontakt

Sie möchten mehr über unseren European Documents Hub (EDH) erfahren oder einen Testzugang beantragen?

Dann schreiben Sie uns – wir beantworten Ihre Anfrage schnellstmöglich und persönlich.

Telefonisch sind wir werktags (Mo–Fr) von 9:00 bis 17:00 Uhr für Sie erreichbar.

Tel.: +49 (0) 69 2732 – 100
E-Mail: sales(at)wmdaten.com