Refinanzierungsfähigkeit und Haircut (REF)
- Bewertung von Solidität / Bonität von Investments
- Abdeckung relevanter Märkte
Klassifikation von Notenbankfähigkeit
Für geldpolitische Operationen des Europäischen Systems der Zentralbanken sind ausreichend Sicherheiten zu stellen (Artikel 18.1 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB)). Diese müssen bestimmte Kriterien erfüllen, die von der EZB vorgegeben sind.
Die Kriterien orientieren sich am Sitz des Emittenten, dem Wertpapiertyp, der Art der Währung und der Bonität des Instruments/Emittenten usw.
Sind alle Kriterien erfüllt, wird ein Instrument als „notenbankfähig“ eingestuft und kann im Rahmen der Offenmarktgeschäfte des ESZB als Sicherheit hinterlegt werden.
Somit ist die Klassifikation von Instrumenten, ob diese notenbankfähig sind oder nicht, von großer Bedeutung für Kreditinstitute. Außerdem versprechen diese Instrumente aufgrund der strengen Kriterien der EZB im Allgemeinen eine gute Solidität des Investments und eine gute Bonität des Emittenten.
Analog zur Europäischen Währungsunion gibt es die Notenbankfähigkeit auch in anderen Ländern, dann natürlich nach deren nationalen Regularien.
WM stellt ein entsprechendes Kennzeichen zur Verfügung, das den Status bzgl. Notenbankfähigkeit angibt. Diese Angabe wird noch ergänzt durch den für Repo-Operationen relevanten Haircut (Bewertungsabschlag). Aktuell liefern wir diese Informationen zu folgenden Ländern:
- EZB: Europäische Zentralbank (Klassifikation wird bereits in dem Produkt GAT bereitgestellt)
- HKMA: Hongkong Monetary Authority
- BoE: Bank of England
- SNB: Schweizerische Nationalbank (ohne Haircuts)
Diese Daten stellen wir in dem Sonderprodukt Refinanzierungsfähigkeit und Haircut (REF) bereit. Gerne stellen wir Ihnen Testdaten zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns hierfür gerne über unser Kontaktformular, wir melden uns anschließend gerne bei Ihnen.