Ertragsdaten Betriebsvermögen (EBV)
- Reform InvStG (Teilfreistellung / Vorabpauschale)
- Daten zur Erstellung der Muster-III-Steuerbescheinigungen und erweiterten Servicebescheinigungen (Offshore Reporting)
Erweiterte Ertragsdaten für das Steuerreporting auf Investmentfondsebene
Mit den Änderungen des Investmentsteuergesetzes (InvStG) im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2010 sowie der Reform des InvStG zum 1. Januar 2018 wurden die Anforderungen innerhalb des Reportings deutlich ausgeweitet.
WM Datenservice ist bezüglich der Bereitstellung von deutschen Steuerdaten weltweit führend.
Mit dem Produkt Ertragsdaten Betriebsvermögen (EBV) wird den Finanzmärkten in Deutschland und im Ausland eine Lösung zur automatisierten Verarbeitung von deutschen Steuerdaten angeboten.
Depotführende Banken erhalten damit Informationen für Anleger im Betriebsvermögen, aufgeteilt nach Betriebsvermögen EStG und KStG. Diese Daten sind für die Erstellung der Steuerbescheinigung (Muster III) und im Besonderen für die erweiterten Servicebescheinigungen im In- und Ausland (Offshore Reporting) notwendig.
Emittenten von Dachfonds
Für die Emittenten von Dachfonds können mit EBV die notwendigen detaillierten Informationen von Zielfonds nach Anlegergruppen verarbeitet werden.
Mit dieser Granularität werden die gesetzlichen Anforderungen vollumfassend erfüllt und sichern dabei einen transparenten Qualitätsstandard.
Im Rahmen der Reform des InvStG werden folgende neue Daten bereitgestellt
- Rücknahmepreis von Investmentfonds in Abwicklung zur Ermittlung der steuerfreien Kapitalrückzahlung gemäß §17 INVSTG
- Daten zu steuerpflichtigen Ausschüttungen mit Teilfreistellung für Betriebs- und Privatvermögen (§§16 und 20 InvStG)
- Steuerpflichtige Vorabpauschalen und Vorabpauschalen mit Teilfreistellung für Betriebs- und Privatvermögen (§§16,18 und §20 InvStG)