CSDR Reference Data (CSR)

  • Umfassendes Datenset für die Erfüllung der CSDR
  • Europaweite Abdeckung
  • Hohe Transparenz für Finanzplatzteilnehmer

Daten zur Unterstützung bei der Umsetzung der CSD-Regulierung

Im Rahmen der Aufarbeitung der Finanzkrise wurde auch die Wertpapierabwicklung, eines der zentralen Glieder in der Wertschöpfungskette von Wertpapiergeschäften, als ein wesentliches Risiko identifiziert. Hierfür wurde 2014 die Verordnung (EU) 909/2014 (Central Securities Depositories Regulation – CSDR), die zur Vereinheitlichung des Regimes für Zentralverwahrer („CSDs“) innerhalb der EU insbesondere regelt, erlassen.

 

Am 23. Juli 2014 wurde die Verordnung (EU) Nr. 909/2014 (CSDR) zur Verbesserung der Wertpapierlieferungen und Wertpapierabrechnungen in der Europäischen Union veröf[1]fentlicht. Die vom 11. November 2016 stammende Delegierte Verordnung (EU) 2017/389 und die vom 25. Mai 2018 stammen[1]de Delegierte Verordnung (EU) 2018/1229 ergänzen die CSDR.

 

Kapitel III der CSDR zur Abwicklungsdisziplin regelt in Art. 7 Maßnahmen gegen gescheiterte Abwicklungen. Sie richtet sich an Zentralverwahrer und an Teilnehmer eines Wertpapierliefer- und Wertpapierabrechnungssystems. Betroffen sind Handelsparteien, zentrale Gegenparteien (Central Counterparties – CCPs) und Handelsplätze, die einige der Maßnahmen direkt einhalten müssen, insbesondere die Einführung von obligatorischen Buy-Ins und Strafen für Auslegungsfehler.

 

Das Hauptziel der CSDR ist es die Sicherheit und Effizienz der Wertpapierabwicklung und der Abwicklungsinfrastruktur in der EU zu erhöhen. WM stellt für die Erfüllung dieser Anforderungen verschiedene Datenfelder in dem Produkt CSR zur Verfügung.

 

Diese sind:

 

Kennzeichen Haupthandelsplatz Drittland

Kennzeichnung, wenn der Haupthandelsplatz einer Aktie in einem Drittland liegt (Art. 7 (13) CSDR).

 

Liquidester Markt

Darstellung des MIC Codes des liquidesten Marktes des Finanzinstruments (Art. 7 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/389).

 

Abwicklungsdisziplin CSDR

Darstellung des Verlängerungszeitraums (Art. 7 (3/4) CSDR) sowie des Sanktionssatzes zur Berechnung der Höhe der Geldbuße bei gescheiterten Abwicklungen (Art. 7 (2) CSDR). Ergänzend ist noch ein Kennzeichen für einen KMU-Wachstumsmarkt enthalten.

 

Folgende Felder werden aufgrund fachlicher Zusammenhänge aus anderen Produkten ebenfalls in das Produkt CSR aufgenommen:

  • Klassifikation Finanzinstrumente nach CSDR Art. 9 (T2S)
  • Kennzeichen Liquidität – MiFID II / MiFIR (MiR)
  • Kennzeichen KMU Wachstumsmarkt (MiR)

 

Die CSD-Richtlinie ist auf den 01. Februar 2022 verschoben worden. Das Produkt ist aber bereits produktiv und kann sofort ohne Berechnung der Datenlizenz bezogen werden.