Investmentvermögen Klassifizierungen / AIFMD (AIF)
- Daten zur Unterstützung bei Erfüllung der AIFMD-Richtlinie
- Informationen zur Vertriebsunterstützung
- Daten zur Unterstützung der neuen Investmentbesteuerung 2018
Daten zur Klassifizierung von Investmentfonds nach AIFMD
Mit der AIFM-Richtlinie (AIFMD: Alternative Investment Fund Manager Directive/2011/61/EU) werden die Verwalter alternativer Investmentfonds reguliert, die bisher nicht von der OGAW-Richtlinie (UCITS) erfasst wurden. Betroffen sind sowohl Verwalter mit Sitz in der EU als auch Verwalter aus Drittländern, die ihre Fonds in der EU vertreiben möchten.
In Deutschland erfolgt die Umsetzung im AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-UmsG). Im Rahmen dieser Umsetzung (u.a. durch das AIFM-Steueranpassungsgesetz (AIFM-StAnpG)) wurde das Investmentgesetz (InvG) aufgehoben, das Investmentsteuergesetz (InvStG) mit zahlreichen Änderungen versehen und das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) eingeführt.
Damit wurden neue aufsichtsrechtliche Regelungen für das Investmentgeschäft geschaffen, die regulierte OGAWs und bisher weniger regulierte Alternative Investmentfonds (AIF) einbeziehen. Zudem wurde der aufsichtsrechtliche Anwendungsbereich erweitert, so dass es zukünftig keinen Gleichlauf zwischen aufsichtsrechtlichen und steuerrechtlichen Regelungen geben wird. Neben einer neuen steuerlichen Eingruppierung von Investmentvermögen enthält das AIFM-StAnpG zahlreiche ergänzende bzw. verschärfende steuerliche Regelungen.
Daten zur Einstufung von Fonds in AIFs, Gesellschaftsformen
Mit dem Produkt AIF stellt WM strukturell aufgearbeitete Daten zur Verfügung, die Finanzinstitute bei der Erfüllung dieser regulatorischen Anforderungen und bei der Vertriebssteuerung unterstützen sollen. Folgende Daten stellten wir in dem Produkt AIF bisher bereit:
- Kennzeichen von Investmentfonds u.a. in AIFs
- Abgrenzung in Personen- und Kapitalgesellschaften
- Kennzeichen von AIFs, ob erwerbbar durch Privatanleger oder semiprofessionelle/professionelle Investoren
- Klassifizierung der Zielinvestments der AIF nach Wertpapierarten gem. der ESMA-Guidelines zum AIFM-Reporting.
Im Rahmen der InvStG-Reform wurden zum 01.01.2018 eine Vielzahl neuer Felder aufgenommen. Berücksichtigt wurden die Besteuerungsverfahren, Teilfreistellungen und Mindestquoten. Neue Felder sind u.a.:
- Anwendbares Besteuerungsverfahren (transparente/intransparente Besteuerung)
- Investmentfonds mit Teilfreistellung
- Kapitalbeteiligungs-/Immobilien-Mindestquote
- Höhe der Emissionsrendite
- Statusbescheinigung Investmentfonds
- Anteilsklassen/Investmentfonds für steuerbegünstigte Anlege