Hinweis
Diese FAQ dienen als erster Anlaufpunkt für Fragen zu charakteristischen Darstellungen im WM Datenhaushalt und länderspezifischen Usancen, bspw. in der Abwicklung von Unternehmensereignissen.
Der Blick in die FAQ kann helfen, Anfragen über unser Jira Service Desk zu vermeiden. Die FAQ vermitteln neuen Mitarbeitern Basiswissen und können für interne Schulungszwecke in Ihren Häusern verwendet werden. Auf diese Weise unterstützen wir Sie, Abläufe zu optimieren, unnötige Aufwände zu vermeiden und somit Kosten zu sparen.
Die FAQ werden von Zeit zu Zeit angepasst. Auf die Bereitstellung einer neuen Version werden wir jeweils in einer WM Kundeninformation hinweisen.
Bitte beachten Sie, dass die jeweils aktuelle Version für unseren Jira Service Desk die Grundlage im Umgang mit Kundenanfragen darstellt.
Laden Sie hier die neuesten FAQs oder das SFTP-Handbuch herunter.
Kontaktaufnahme über das Service Desk
In welcher Form richten Sie Ihre Anfrage an den Service Desk?
Den WM-Service Desk erreichen Sie über das Kontaktformular.
- Bitte geben Sie Ihre Kundennummer und die ausführlichen Kontaktinformationen an.
- Formulieren Sie Ihr Anliegen eindeutig.
- Senden Sie einen Verweis auf ein entsprechendes Datenfeld mit.
- Wird der Service Desk in Carbon Copy (cc) angeschrieben, so ist eine Bearbeitung des Auftrags nicht möglich.
Welche Anfragen können Sie an den Service Desk richten?
Anfragen mit einem entsprechenden Verweis auf ein Datenfeld unter Angabe von belastbaren Quelleninformationen wie z.B. Prospekten, KIIDs, Termsheets, Informationen von Zahlstellen oder anderen an der Emission beteiligten Dritten.
Welche Anfragen werden durch den Service Desk abgewiesen?
Anfragen ohne valide Quellenangaben werden abgewiesen. Darunter fallen auch Dokumente oder Auszüge von Vendoren/Datenanbietern. Abgewiesen werden Anfragen zu Sachverhalten, die bereits in Kunden-, Emittenten- bzw. Fachinformationen veröffentlicht wurden.
Informationen zu Datenfeldern
Wie erhält man Auskunft und Erläuterungen zu einzelnen Datenfeldern?
Für ausführliche Feldinformationen steht Ihnen die WMDok zur Verfügung. Sollten Sie kein WMDok-Kunde sein, so kontaktieren Sie bitte einen unserer Sales-Mitarbeiter per Mail über das Kontaktformular.
Aufnahme von Neuemissionen
Wie werden Neu-/Emissionen in den WM-Datenhaushalt integriert?
Im Jahr 2019 hat WM Datenservice Jira Service Desk implementiert. Für eine automatisierte Assettyp-Zuordnung senden Sie bei Bedarf Ihre Anfragen, sortiert nach Assettypen, an die entsprechenden WM-Teams. Wir verweisen dazu auf unsere Kundeninformationen K32/2019 und K19/2020.
Standardisierte Anlieferung von Daten
Was sind die häufigsten Fehler bei der Datenübermittlung?
Bitte berücksichtigen Sie vor einer ersten Kontaktaufnahme die beim Onboarding
zur
Verfügung gestellten Richtlinien zur „Übermittlung von Herstellerdaten“.
Zu den häufigsten Fehlern bei der Datenübertragung zählen die folgenden:
Falscher
Dateiname, inkorrektes Dateiformat (nur .csv UTF-8), falsche Benennung der
Spaltenheader, inkorrekte Spaltentrennzeichen, nicht autorisierter Emittent
(fehlende Intermediärsbestätigung oder kein Mapping Agreement bei EMT Dateien).
Bitte beachten Sie, dass Dateien mit Sonderzeichen im Dateinamen vorab
aussortiert
werden und nicht geprüft werden, da diese nicht als .csv-Datei erkannt werden
(Leerzeichen, Klammern, etc).
Welche Informationen sind notwendig damit Anfragen zur Datenübermittlung effizient bearbeitet werden können?
- Bitte benennen Sie die Thematik um die es sich handelt: MiFID (EMT), PRIIPs, PVO, Allgemeines, Schnittstellenanbindung/SFTP, EET
- Für eine schnelle und zielgerichtete Bearbeitung Ihrer Anfrage können Sie am besten direkt einen der in Anhang 1 genannten Verteiler des Teams Data Input Management kontaktieren
- Bitte teilen Sie uns Dateiname, Lieferdatum und Kanal über den die Datei gesendet wurde (über einen SFTP Ordner, per Rest oder per E-Mail?) mit
- Wenn möglich benennen Sie bitte die konkreten WM-Felder (GD… oder GV…) bei denen inkorrekte/fehlende Werte festgestellt wurden
- Gern können Sie die Thematik auch mit Screenshots konkretisieren. Falls Sie dies tun, fügen Sie diese jedoch bitte als Anhang an Ihre E-Mail an
Wie können regulatorische Daten standardisiert an WM übermittelt werden?
Sie können regulatorische Daten (MiFID, PRIIPs, PVO, EET) direkt als .csv-Dateien auf unserem SFTP Server anliefern und automatisiert verarbeiten lassen. Dazu ist es notwendig, dass Sie sich einen eigenen SFTP Zugang einrichten. Hierbei unterstützen Sie Ihre WM-Ansprechpartner unter der Emailadresse WM-Schnittstellenanbindung@wmgruppe.com. Alle notwendigen Informationen finden Sie in der Anleitung – SFTP NEU, die unter https://www.wmdatenservice.com/de/faq/ heruntergeladen werden kann.
Allgemeine Instrumenteninformationen
Aktiver oder inaktiver Status von Finanzinstrumenten
Wie erkennt man einen aktiven oder inaktiven Status für ein Finanzinstrument?
Der Status wird im Feld Status der Gattung (GD100A) dargestellt.
GD100A
1 = aktiv
2 = noch nicht aktiv
3 = inaktiv
Zusätzliche Informationen findet man bei Bedarf im Feld Grund zum Status
(GD100).
Darstellung von Verkaufsbeschränkungen
Werden im WM-Datenhaushalt Verkaufsbeschränkungen für Finanzinstrumente dargestellt?
Im Feld Verkaufsbeschränkungen (GV989) werden detaillierte Verkaufsbeschränkungen dargestellt.
Kapitalien
Welche Besonderheiten gelten für die Felder GV641, GV642?
Die Felder GV641 und GV642 enthalten die Summen der Emissionsbeträge bzw. der
umlaufenden
Beträge. Die Summen werden automatisch aus den jeweiligen Emissionsbeträgen
GD630A
bzw.
den
umlaufenden Beträgen GD650A eines Emittenten errechnet.
Dies bedeutet, dass Kapitalveränderungen in den Felder GD630A und GD650A
gleichtägig
ausgeliefert werden. Währenddessen die daraus resultierenden Veränderungen
in
den
Feldern GV641
und GV642 erst am Folgetag ausgeliefert werden.
Welche Besonderheiten gelten für das Feld GD643A?
Das Feld GD643A enthält die Summe der Stimmrechte der ausgegebenen Aktien
eines
Emittenten.
Kapitalveränderungen im Feld GD630A wirken sich auch auf den Inhalt des
Feldes
GD643A
aus.
Dies bedeutet, dass Kapitalveränderungen im Feld GD630A gleichtägig
ausgeliefert
werden.
Währenddessen die daraus resultierenden Veränderungen im Feld GD643A erst am
Folgetag
ausgeliefert werden.
Wird in den WM Daten bei französischen Aktien ein doppeltes Stimmrecht ausgewiesen?
Bei französischen Aktien kann dem Aktionär von der Aktiengesellschaft ein
doppeltes
Stimmrecht
eingeräumt werden.
Das doppelte Stimmrecht wurde durch das Gesetz Nr. 2014-384 vom 29. März
2014
eingeführt, um
langfristige Investitionen in französische Unternehmen zu fördern. Dieses
Vorrecht
gewährt 2
Stimmrechte für 1 Aktie, die länger als 2 Jahre gehalten wird.
Aufgrund der o.a. Besonderheiten wird dieses doppelte Stimmrecht nicht
ausgewiesen.
Classification of Financial Instruments (CFI)
Inwiefern unterscheiden sich die Felder GD685G und GD685H voneinander?
Die Felder GD685G und GD685H bilden beide den Classification of Financial
Instruments
(CFI) Code
des Finanzinstrumentes gemäß aktuellster ISO-Norm 10962 ab.
Dabei enthält GD685G immer den CFI nach eigener Ermittlung durch den WM
Datenservice,
welcher
für die Finanzinstrumente gilt, deren ISIN vom WM Datenservice vergeben
wird.
GD685H hingegen enthält den CFI, wie er von ausländischen
Nummernvergabestellen
für
die
dort
benummerten Finanzinstrumente vergeben wird.
Die Unterschiede zwischen den beiden Feldern lassen sich aus einer
unterschiedlichen
fachlichen
Beurteilung des Finanzinstrumentes erklären.
Informationen zu spezifischen Asset-Klassen
Aktien
Was sind die Buchungsschritte für die Ausgabe von Prime Fidelite Aktien in Frankreich?
Beispiel: WKN/ISIN 850133/FR0013459302 Air Liquide-SA Buchungsschritte:
- Umtauschmöglichkeit der Stammgattung in die Prime Fidelite
- Nach Ablauf der Haltefrist von 2 Jahren werden die Prime Fidelite Aktien
mit
Jahreskennzahl
in die übergeordnete Prime Fidelite Hauptgattung gleichgestellt. Über
diese
Gattung
wird die
Prämienzahlung vergütet.
Anzumerken sei, dass alle Prime Fidelite Aktien nicht handelbar sind. Möchte ein Aktionär seine Aktien verkaufen, muss er diese Aktien in die Stammgattung tauschen. Dies kann er generell über seine Hausbank und deren Lagerstelle beauftragen.
Der Aktionär behält die übergeordnete Prime Fidelite Aktie so lange im Bestand, bis er einen Umtausch in die Stammgattung beauftragt.
Was sind die Buchungsschritte bei der Ausgabe von B bzw. C Shares im Rahmen einer Dividendenzahlung in Großbritannien?
Beispiel: McBride - Ausgabe B Shares WKN/ISIN 896261/GB0005746358 Die Gesellschaft wickelt die Zahlung der Dividende über Interim und reguläre B Shares ab. Buchungsschritte:
- Ausgabe von Bonusaktien mit Wahlmöglichkeit.
- Rückgabemöglichkeit der Interim B Shares und Erhalt der Bardividende auf bestimmte Stückzahl
- Umtausch (Reklassifizierung) der Interim B Shares in reguläre B Shares zum Verbleib im Bestand (zugleich Default Option)
- Ausgabe von Bonusaktien (C-Shares) mit Wahlmöglichkeit (Kapitalerhöhungsart (KD005) = 92)
- Rückgabemöglichkeit der Interim C-Shares und Erhalt einer Zahlung (Umtausch-/Umbuchungsgrund (UD008A) = BX)
- Kündigung der Interim C Shares und Teilnahme an einem Dividend Reinvestment-Plan in Ordinary Shares (keine separate Darstellung)
- Umtausch (Reklassifizierung) der Interim C Shares in reguläre C Shares (zugleich Default Option) Umtausch-/Umbuchungsgrund (UD008A) = AR)
Wie erfolgt die Datenpflege bei Ausgabe von Contingent Value Rights + Escrow Shares?
Im Rahmen von Fusionen und Reorganisationen erhalten Aktionäre in manchen
Fällen
zusätzlich
Contingent Value Rights bzw. Escrow Shares.
Eine Benummerung seitens WM erfolgt nicht, da die
ISIN/Cusip
durch
die
USVergabestelle regelmäßig nicht bestätigt werden. Beide Aktientypen stellen
lediglich
einen
Platzhalter für eventuell zukünftige Zahlungen dar. Die Verwahrstellen
vergeben
einen
internen
ISIN Code.
Vorgehen WM:WM wird, sofern tatsächlich Zahlungen fliesen,
eine
WKN
und
Ersatz-ISIN (XC...) eröffnen. Diese steht für Buchungen zur Verfügung.
Zeitliche Publikationen von USA Maßnahmen
Der USA/CA Markt ist in der Regel recht kurzfristig. In vielen Fällen wird
die
Maßnahme
einen
Tag vor Ex oder am Ex-Tag beschlossen. Eine frühere Datenlieferung ist
daher
nicht
möglich.
Wann werden in Australien Shares Deferred Settlement ausgegeben bzw. benummert?
Bei Reverse Splits und Kapitalerhöhungen werden in Australien “noch” gelegentlich Shares Deferred Settlement ausgegeben. Sie stellen eine Art „junge Aktie“ dar. Eine Benummerung erfolgt nach Kundenanfrage mit Lieferung der Wertpapier-Kennnummer (WKN).
Wie werden in Hongkong Parallel Trading Shares deaktiviert?
Für den asiatischen Länderbereich erfolgt oft bei Zusammenlegungen, Aufteilungen sowie Bord Lot Wechsel die Ausgabe von „Temporary Trading Shares“. Für diese Aktien ist ein Handel für einen definierten Zeitraum vorgesehen. Nach Beendigung des Handels werden sie deaktiviert. WM liefert keine Gleichstellung, da dies keine Usance des asiatischen Marktes ist. Die Lagerstellen nutzen die Gleichstellung zu buchungstechnischen Zwecken.
Wie erfolgen Dividendenzahlungen + Return of Capital Zahlungen in der Schweiz?
Mit Beginn 2020 wurde in der Schweiz eingeführt, dass Return of Capital Zahlungen parallel zu Dividendenzahlungen erfolgen. In der Regel handelt es sich um die gleichen Beträge. Entsprechend werden beide Vorgänge in den WM Daten abgebildet.
Wie werden in Griechenland nachträgliche Änderungen der Quellensteuersätze von WM dargestellt?
Im Rahmen der Senkung der Quellensteuersätze in Griechenland im Jahr 2019 und 2020 kommt es zu rückwirkenden Anpassungen der Quellensteuersätze für bereits im Vorjahr erfolgte Ausschüttungen von Dividenden. Da die Auszahlung im Vorjahr unter Abzug des damals gültigen, höheren Quellensteuersatzes erfolgt ist, wird eine nachträgliche Zahlung des Differenzbetrages avisiert. Es handelt sich dabei um die Differenz in Höhe von 5 % der ursprünglichen Bruttodividende, die von den Lagerstellen ohne weiteren Steuerabzug nachträglich ausgezahlt wird. Da diese Ausschüttungen jedoch der Abgeltungssteuer unterliegen und bereits auf den ursprünglichen Quellensteuersatz die Anrechenbarkeit erfolgt ist, muss hier eine Korrektur der ursprünglichen Abrechnung erfolgen. Es handelt sich nicht um eine steuerfreie zusätzliche Ausschüttung. Aus diesem Grund erfolgt die Darstellung korrekterweise nur durch Änderung des Quellensteuersatzes innerhalb der ursprünglichen Meldung, auf die sich die nachträgliche Zahlung bezieht.
Wie erfolgt die Darstellung einer Kapitalerhöhung ohne Handel für angelsächsische Länderbereiche?
In Ländern wie Australien, Großbritannien, Teilen von Skandinavien, Neuseeland und diversen anderen Ländern z.B. in Asien werden Kapitalerhöhungen gemäß der angelsächsischen Methode dargestellt. Darstellung WM: WM wird bei Kapitalerhöhungen ohne Handel nur das Bezugsverhältnis füllen. Das Trennverhältnis bleibt leer. Da kein Handel stattfindet, vergeben die nationalen Vergabestellen keine ISIN. WM fungiert hier als Ersatzvergabestelle und eröffnet eine Ersatz-ISIN.
Welche Felder sind bei Dividendenzahlungen mit Währungswahl relevant?
Im Rahmen einer Dividendenzahlung wird von verschiedenen Emittenten
regelmäßig
eine
Währungswahl
angeboten.
Die Wahlmöglichkeit wird in folgenden Feldern hinterlegt:
- Wählbare Währung/Einheit/Token (ED027)
- Art Wählbarkeit (ED027B)
- Kennzeichen Währungswahl (ED027A)
- Währung wählbar bis (ED026)
Die Standardwährung (Abrechnungswährung) wird im Feld Währung/Einheit/Token Dividende/Ertrag (ED011) angezeigt.
Mögliche Währungsalternativen werden in folgenden Feldern hinterlegt:
- Dividende/Ertrag Wahl (EV220AA)
- Währung Dividende/Ertrag Wahl (EV220BA) und folgende
Wird ein Dividendenbetrag in einer bestimmten Währung deklariert, aber in einer anderen ausgezahlt, wird der deklarierte Betrag in den Feldern Dividende/Ertrag Wahl (ED220AA) sowie Währung Dividende/Ertrag Wahl (EV220BA) hinterlegt.
In der Regel wird der Betrag in der Auszahlungswährung erst nachträglich fixiert und steht bei Anlage der Dividende noch nicht fest.
Die Felder Währung/Einheit/Token Dividende/Ertrag (ED011) und Dividende/Ertrag Gesamt (ED008A) bleiben daher vorerst leer.
Wie erfolgt die Datenlieferung zu Events ohne Termindaten und/oder mit unvollständigen Informationen?
Um die Qualität und Verlässlichkeit der Daten zu gewährleisten, erfolgt keine
Datenlieferung zu Events ohne Termindaten und/oder mit
unvollständigenInformationen.
Publikationen werden nur dann vorgenommen, wenn die relevanten Effektivdaten
vorliegen.
Bei spezifischen Events, wie beispielsweise Hauptversammlungen, müssen
darüber
hinaus
bestimmte
Mindestanforderungen erfüllt sein. Diese beinhalten die Art der
Hauptversammlung,
das
Datum
einschließlich der Uhrzeit, den Veranstaltungsort sowie den Record-Date.
Für die Datenlieferung von Erträgnismeldungen ist es zwingend erforderlich,
dass
ein
Auszahlungsbetrag vorliegt. Ohne diese Angabe kann keine Datenlieferung
erfolgen.
Von
Anfragen
zu Erträgnismeldungen, für die der Ex-Tag weiter als zwei Wochen in der
Zukunft
liegt,
bitten
wir abzusehen.
Bonds (inkl. rentenähnlicher Wertpapiere und Zertifikate)
Wie werden Anfragen zu Emissionstag (GD660), Datum Zinslaufbeginn (GD322) und Letzter Tilgungstermin (GD910) vor Emissionsbeginn vom Service Desk bearbeitet?
Vor Emissionsbeginn können Anfragen zum Emissionstag, Zinslaufbeginn und Tilgungstermin nicht beantwortet werden. Diese Informationen stehen erst mit den finalen Emissionsunterlagen zur Verfügung.
Wie kann ich den Status einer Insolvenz oder eine Aussetzung der Zinszahlungen herausfinden?
Die Information, ob ein Titel einen Ausfallstatus hat, wird unter
Sonderheiten
bei
Zinszahlungen
im Feld GD311A mit dem Feldwert "14" oder den Feldwert "15" angegeben. Das
Datum
der
Aussetzung
der Zinszahlung findet sich im Feld Anhängender Kupon Per (GD290).
Wenn ein Wertpapier nach der Fälligkeit in Verzug ist, erhält es außerdem im
Feld
Status
(GD100)
den Feldwert 54.
Wann erhält ein Wertpapier aufgrund des Verfalls / Erreichens der Fälligkeit einen inaktiven Status?
Anhand eines Beispiels wird der Status erläutert: Das Fälligkeitsdatum ist der 01.04.2021. Am Ende dieses Tages wird der inaktive Status im Feld GD100A aufgrund der Fälligkeit geliefert (nicht zu Beginn des 01.04.2021 oder auch nicht am 31.03.2021).
Wie werden nachrangige Wertpapiere im WM-Datenhaushalt dargestellt?
Ein nachrangiges Wertpapier wird im Feld Rang (GD221) mit dem Feldwert 2
gekennzeichnet.
Ist ein Wertpapier nicht nachrangig (engl. Seniority), wird im Feld Rang
GD221
kein
Feldwert
eingefügt. Das Feld ist leer.
Der Begriff "Senior", der auf die „Nicht-Nachrangigkeit“ hinweist, wird in
den
Feldern
zur
Wertpapierbezeichnung L1 (GD235A) und Wertpapierbezeichnung L2 (GD235B) nur
angezeigt,
wenn dies
über valide Primärquellen belegt ist.
Wie werden die historischen Zinssätze in den WM-Daten angezeigt?
Historische Zinssätze werden im Feld Ratierlicher Zinssatz (GV732)
dargestellt.
In
diesem
Feld
sind alle Zinssätze, die während der Laufzeit eines Wertpapiers im WM
Datenhaushalt
erfasst
wurden, abgebildet. Historische Zinssätze werden nicht nachträglich in den
WM-Datenhaushalt
integriert und ausgeliefert.
Das bedeutet, wenn ein Zinssatz im Feld GV732 nicht abgebildet ist, hat
WM
Datenservice die
Zinsinformationen entweder nicht erhalten oder das Instrument wurde nach dem
Emissionsdatum in
den WM Datenhaushalt aufgenommen. Alle historischen Zinssätze aus dem
Zeitraum
vor
der
Aufnahme
in den Datenhaushalt konnten nicht berücksichtigt werden.
Gibt es einen Emissionskurs für Wertpapiere, die durch einen Umtausch neu begeben wurden?
Für Instrumente, welche aufgrund eines Umtauschs neu begeben wurden, ist kein
Emissionskurs
verfügbar.
Um Instrumente aus einem Umtausch zu erkennen, stellt
WM-Datenservice
im
Feld
Grund zum Status (GD100) den Feldwert 02 (neue WKN/ISIN durch Umtausch oder
Austausch)
ein. Für
diese Instrumente werden keine Feldwerte im Feld Emissionskurs GD669
angegeben.
Wie werden Instrumente mit Verlängerungsoptionen (Prolongation) dargestellt?
Wertpapiere mit einer Verlängerungsoption werden im Feld Kennzeichen Prolongation (GD730A) mit dem Feldwert „04“ (automatische Prolongation bei Zahlungsunfähigkeit) angegeben. WM wird die Information bzgl. einer Verlängerung seitens des Emittenten oder über entsprechende Quellen erhalten.
Wie erkennt man, ob ein Wertpapier in Prozent oder in Stücken notiert?
In Feld Einheit der Effektennotiz (GD440) wird die Angabe zur Notierungsart
ausgewiesen.
Feldwert - 1 Stück-Notiz
Feldwert - 2 Prozent-Notiz
Wie kann ich eine flat-Notierung in den WM Daten erkennen?
Eine flat-Notierung wird im WM-Datenhaushalt im Feld Sonderheiten
Stückzinsberechnung
(GD311B),
dargestellt.
Feldwert 1-flat
Feldwert 2-x-flat
Welche Themen sind an welche E-Mail-Adressen zu senden?
Rückzahlungen | ||
---|---|---|
Assetklasse | E-Mail-Adresse | Thema |
Renten, Zertifikate | Redemptions@wmdaten.com |
Kündigungen Rückzahlungsergebnisse Poolfaktoren Umlaufende Volumina |
Zinsen | ||
---|---|---|
Produkt | E-Mail-Adresse | Thema |
Floater | Floater@wmdaten.com | Zinssatz, -perioden Registertag Zahlbarkeit |
Festverzinsliche | bonds-income@wmdaten.com | Ausschütttungen Zinsperioden Ex-, Register- Zahlbarkeitstag Inflationskoeffizienten |
Umtäusche/ Kapitalveränderungen | ||
---|---|---|
Assetklasse | E-Mail-Adresse | Thema |
Renten, Zertifikate | bonds-umtausch@wmdaten.com | Umtausch-/ Rückkaufangebote,
Pay-in-Kind |
Wie werden Stückzinsen bei Rückkauf-, Umtauschangeboten u.ä. ausgewiesen?
- Für Stückzinsen zu Rückkauf-/ Umtauschangeboten etc. wird keine Erträgnismeldung angelegt.
- Die Erfassung erfolgt i.d.R. frühestens mit Erreichen des Zahlbarkeitstages.
- Der Ausweis erfolgt, sofern das Feld belegt ist, hinter Zu-/Auszahlungsart (UD013).Handelt es sich bspw. um ein Umtauschangebot, bei dem UD013 nicht befüllt ist, werden die Stückzinsen hinter Umtauschverhältnis Nenner (Deutsche Methode (UD011D) erfasst.
- Sollten in keinem der genannten Felder nach Erreichen des Zahlbarkeitstages Stückzinsen hinterlegt sein, so kann eine Anfrage an WM gesendet werden.
Wie erfolgt die Veröffentlichung neuer WKN/ ISIN in Wertpapier- Kennnummer nach Tausch (UD021) / ISIN nach Tausch (UD021PI)?
Unter der Voraussetzung, dass eine neue Gattung bereits Teil des
WM-Datenbestandes
ist,
jedoch
nicht formatiert in den genannten Feldern erfasst wurde, gilt Folgendes:
Existieren mehrere mögliche Nachfolgegattungen (144A/ RegS/ IAI) im
WM-Datenbestand,
werden alle
relevanten ISIN und WKN hinter den Feldern ISIN nach Tausch (UD021PI) und
Wertpapier-Kennnummer
nach Tausch (UD021) in textueller Form dargestellt. Sollten auch dort keine
WKN/ISIN
hinterlegt
sein, so kann eine Anfrage an WM-Datenservice gesendet werden.
Wann ist eine Anfrage zu neuen oder geänderten Rückkauf-/ Umtauschangeboten etc. angezeigt?
Liegt dem Kunden eine entsprechende Meldung seitens einer Lagerstelle oder
Depotbank
vor,
die
noch nicht von WM Datenservice geliefert wurde, ist der Zeitpunkt der
Verfügbarkeit
der
Information zu beachten.
Da die WM Daten an VF1-Kunden End-of-Day / über Nacht ausgeliefert werden,
sind
taggleiche oder
am Vortag nach ca. 17.45 Uhr bei WM Datenservice erfasste Angebote bzw.
Änderungen
(z.B.
via
Lagerstelle) erst nach der nächsten Datenlieferung in den WM-Daten
ersichtlich.
Sollte
die
Information dementsprechend auch am Folgetag nicht vorliegen, so kann eine
Anfrage
an WM
gesendet werden.
Ist der Ex-Tag bei Abwicklung von Rückkauf-/Umtauschangeboten via technische Gattung belegt?
Die Abwicklungsmeldung in der technischen Gattung wird in Umtausch- /Barabfindungs-/Auszahlungsmethodik (UD007) mit dem Schlüssel „Obligatorische Barabfindung“ geliefert. Da es sich bei diesen Maßnahmen um freiwillige Angebote handelt und die Meldung in der technischen Gattung Abwicklungszwecken dient, muss hier nicht zwingend ein Ex-Tag (UD025) zur Verfügung stehen.
Wie erfolgt die Darstellung von Rückkauf-/ Umtauschangeboten mit mehreren Fristen?
Existieren zu einem Angebot mehrere Fristen, so wird für jede Frist eine eigene Teil-Meldung in Form von separaten BIDs erstellt. Bei der Prüfung sind alle zu diesem Event gelieferten BIDs zu berücksichtigen.
Wie sind abweichende Informationen in Betrag Zu-/Auszahlung (UD014B) bzw. Leerwerte zu interpretieren?
Abweichung:
Ein abweichender Wert kann aus einer unterschiedlichen Darstellung als
Stück-
oder
Prozentwert
resultieren. WM Datenservice orientiert sich an der Vorgabe in Feld Einheit
der
Effektennotiz
(GD440). Sollte nach Berücksichtigung von GD440 noch immer eine Abweichung
vorliegen, so
kann
eine Anfrage an WM gestartet werden.
Leerwert:
Wurde ein Tender/ Exchange Cap o.ä. erreicht und die Gattung findet keine
Berücksichtigung bei
Annahme des Angebotes durch den Emittenten, wird Betrag Zu- /Auszahlung
(UD014B)
in
der
BID
geleert und ein entsprechender Hinweis in textueller Form hinter Grund der
Änderung
der
Umtauschbedingungen (UD055) ausgeliefert.
Grundsätzlich kann noch kein Rückkaufpreis geliefert werden, solange der
Festlegungstag
noch
nicht erreicht ist.
Nur wenn keiner der beiden Fälle vorliegt, ist eine entsprechende Anfrage
sinnvoll.
Wie ist mit Anfragen zu Angeboten umzugehen, die mehrere Gattungen betreffen?
Beziehen sich Anfragen auf unterschiedliche Gattungen desselben Angebots, bitten wir um eine konsolidierte Anfrage anstelle diverser Einzelanfragen.
Was geschieht, wenn identische Themen aus Ihrem Haus mehrfach platziert werden?
Wurde eine Anfrage bereits durch einen (anderen) Mitarbeiter aus Ihrem Haus gestellt, erfolgt künftig ein Verweis auf die Antwort des entsprechenden Referenztickets.
Wann ist eine Anfrage zu Endfälligkeiten, Teiltilgungen, Kündigungen etc. angezeigt?
Liegt dem Kunden eine entsprechende Meldung seitens einer Lagerstelle oder
Depotbank
vor,
die
noch nicht von WM Datenservice geliefert wurde, ist der Zeitpunkt der
Verfügbarkeit
der
Information zu beachten.
Da die WM Daten an VF1-Kunden End-of-Day / über Nacht ausgeliefert werden,
sind
taggleiche oder
am Vortag nach ca. 17.45 Uhr bei WM Datenservice erfasste Angebote bzw.
Änderungen
(z.B.
via
Lagerstelle) erst nach der nächsten Datenlieferung in den WM-Daten
ersichtlich.
Sollte
die
Information dementsprechend auch am Folgetag nicht vorliegen, so kann eine
Anfrage
an WM
gesendet werden.
Wie ist mit Bestätigungsanfragen hinsichtlich Rückzahlungen umzugehen?
Kunden reklamieren zuweilen keine konkreten Falschmeldungen, sondern bitten
lediglich
um
Bestätigung bereits ausgelieferter Daten.
Wir bitten darum, von solchen Anfragen abzusehen und nur Anfragen zu
fehlenden
Informationen
zu stellen. Im Falle abweichender Daten ist ein Beleg über die Abweichung
anzufügen.
Welches ist das bevorzugte Format für die Anlieferung von Rückzahlungsergebnissen?
Diejenigen Emittenten, welche uns ihre Rückzahlungsergebnisse noch per E-Mail zukommen lassen, werden gebeten, die Daten künftig im XML-Format zu senden. Durch die Anbindung an die XML-Schnittstelle wird ein einheitliches Format genutzt, das die Einspielung fehlerhafter Daten vermeiden hilft.
Wann werden Instrumente „Notleidend“ gekennzeichnet?
Eine Kennzeichnung wird durch den Emittenten oder den Insolvenzverwalter
beauftragt.
Die Kennzeichnung wird in GD311A (Sonderheiten bei Zins- bzw.
Dividendenzahlungen)
vorgenommen.
Wann wird der Emissionskurs für US Staatsanleihen veröffentlicht?
Der Emissionskurs für US Staatsanleihen wird nach dem jeweiligen
Auktionstermin
durch
WM
veröffentlicht.
Die Kennzeichnung wird in GD699
(Raten/Fälligkeiten/Stati)
vorgenommen.
Wann wird der Register-Tag in Erträgnissen ausgewiesen?
Das Feld ED020 wird nur belegt, wenn das Stammdatenfeld GD822 (Tage
Trenntermin)
einen
Wert > 1
enthält.
Das bedeutet, wenn GD822 eine „1“ oder keinen Wert aufweist,
bleibt
ED020
leer.
Funds
Wie stellt WM die kleinste übertragbare Einheit (GD455A) für Investmentfonds dar?
Sofern WM keine anderslautenden Informationen bekannt sind, wird die kleinste übertragbare Einheit standardmäßig mit dem Feldwert 0,001 dargestellt. Damit können Bruchstücke für Anteile ausgewiesen werden.
Warum wird unter Umständen ein abweichendes Emissionsdatum ausgewiesen?
Im Rahmen des Fondsauflageprozesses wird das Emissionsdatum häufig verschoben. WM verarbeitet die gelieferten Informationen, welche bei der WKN-Zuteilung bekannt sind. Nicht in allen Fällen erhält WM einen Hinweis bzgl. der Aktualisierung des Auflagedatums.
Wann werden Umtauschverhältnisse im Rahmen von Fusionen gepflegt?
Für Fusionen veröffentlichen die Emittenten das Umtauschverhältnis in der Regel frühestens 2 Werktage nach dem Ex-Termin. Erst dann kann das Verhältnis nachgepflegt werden.
Welches ist das bevorzugte Format zu Fondsanfragen, wenn es sich um mehrere Anteilsklassen handelt?
Um Aufwände auf Ihrer Seite so gering wie möglich zu halten, ist es
wünschenswert,
dass
Anfragen
zu Corporate Actions bei Fonds mit mehreren Anteilsklassen nicht einzeln,
sondern
akkumuliert
gestellt werden.
Anfragen zu Abweichungen betreffend WM
Veröffentlichungen
können
am
schnellsten beantwortet werden, wenn Kunden ihre Quelle, bzw.
Lagerstellenauszug
mitsenden.
Wie ist die Vorgehensweise mit ISINs welche bei der zuständigen National Numbering Agency (NNA) als vertraulich eingestuft sind?
Der Emittent oder ein bevollmächtigter Dritter muss bei der zuständigen NNA die Aufhebung des Vertraulichkeitsstatus veranlassen.
Welche Bedeutung haben die Währungsfelder GD170 und GD172 bei Investmentfonds mit mehreren Anteilsklassen?
Bei Investmentfonds mit mehreren Anteilsklassen (auch Multi-Class-Fonds bzw. Multi-Tranchen-Fonds) können die Währungen in den Feldern GD170 und GD172 grundsätzlich differieren. Dabei stellt das Feld GD170 die Basiswährung eines Fonds dar, welche über alle Anteilsklassen gleich ist. Das Feld GD172 beinhaltet die Währung der jeweiligen Anteilsklasse (Abrechnungswährung) und kann pro Anteilsklasse unterschiedlich zur Basiswährung sein. Wir verweisen auch auf die Fachinformation F15 vom 17.05.2006.
Vorabpauschale (VAP)
Für welche Instrumente ermittelt WM Datenservice eine Vorabpauschale?
WM ermittelt die Vorabpauschale für alle Instrumente, die in den Anwendungsbereich des InvStG fallen (GD504C=1 oder 3) und dabei der Besteuerung als Publikumsfonds unterliegen (GD504D=1 oder 3).
Welche Daten werden zur Ermittlung der Vorabpauschale herangezogen?
Die Vorabpauschale wird unter Berücksichtigung der WM vorliegenden Rücknahmepreise (RNP der Investmentfonds zu Jahresbeginn und -ende, dem von der Bundesbank jährlich auf Grundlage der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen ermittelten Basiszins sowie der WM bekannten Ausschüttungen berechnet. Liegen keine Rücknahmepreise vor, treten Börsenkurse an die Stelle der Rücknahmepreise.
Werden Vorabpauschalen bei negativen Basiszinsen erhoben?
Im Falle negativer Basiszinsen wird keine VAP erhoben. WM liefert in diesen Fällen sogenannte „Nullmeldungen“ aus.
Werden Vorabpauschalen bei fehlendem Wertzuwachs erhoben?
Voraussetzung für die Anwendung einer VAP ist der positive Wertzuwachs im Vorjahr. In Fällen fehlender positiver Wertentwicklungen liefert WM sogenannte „Nullmeldungen“ aus.
Wie wird der Basisertrag als Bestandteil der Berechnung der VAP ermittelt?
Der Basisertrag errechnet sich aus dem Rücknahmepreis (RNP) oder Börsenkurs,
sofern
keine
Rücknahmepreise vorhanden sind, zum Jahresanfang multipliziert mit 70% des
von
der
Bundesbank
ermittelten Basiszinses.
Beispiel: RNP = 100€, Basiszins =
2,55%
Basisertrag
=
100€*0,7*2,55/100 = 1,785€
Wie wird die Vorabpauschale ermittelt?
Die steuerpflichtige Vorabpauschale wird von WM – nicht von der
Fondsgesellschaft
–
gemäß
der in
§ 18 InvStG sowie den Tzn. 18.1ff des BMF-Schreibens vom 21.05.2019
„Anwendungsfragen
zum
Investmentsteuergesetz in der ab dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung
(InvStG)“
normierten
Vorgaben ermittelt. Der Ausweis erfolgt in Euro sowie bei Fremdwährungsfonds
in
der
Währung des
jeweiligen Investmentfonds. Sofern der Wertzuwachs zzgl. der Ausschüttungen
dem
Basisertrag
entspricht bzw. diesen übersteigt, ermittelt sich die Vorabpauschale aus dem
Basisertrag
abzgl.
der Ausschüttungen. Ansonsten entspricht die Vorabpauschale dem Wertzuwachs
und
ist
folglich auf
diesen begrenzt.
Beispiel: Beispielrechnung für das Jahr 2023 (aktueller Basiszins
2,55%):
RNP vom 02.01.2023 = 100€
RNP vom 29.12.2023 = 110€, Wertzuwachs = 10€
Ausschüttung zum Ex-Tag 15.02.2023 = 0,50€
Ausschüttung zum Ex-Tag 15.11.2023 = 0,75€ (Ausschüttungen gesamt
=1,25€)
Basisertrag = 100€*0,7*2,55/100 = 1,785€
Wertzuwachs + Ausschüttung >= Basisertrag: 10€ + 1,25€ > 1,785€
somit ergibt sich für die VAP = Basisertrag – Ausschüttungen = 1,785€ -
1,25€ =
0,535€
Welche Kurse werden bei der Ermittlung der Vorabpauschale herangezogen?
Die Ermittlung der Vorabpauschalen erfolgt auf Basis der ersten und letzten im Kalenderjahr veröffentlichten Rücknahmepreise, die WM zum Zeitpunkt der Berechnung vorliegen. Sofern keine Rücknahmepreise verfügbar sind, wird ersatzweise auf Börsenkurse abgestellt. Im Falle nachträglich gelieferter Rücknahmepreise bzw. Börsenkurse berechnet WM die Vorabpauschalen erneut auf deren Basis im nächsten Vorabpauschalen-Korrekturlauf. Bei unterjährig aufgelegten Investmentfonds zieht WM den ersten verfügbaren Rücknahmepreis bzw. Börsenkurs nach Auflegung zur Berechnung heran.
Wie erfolgt die Währungsumrechnung bei Investmentfonds in Fremdwährung (nicht Euro)?
Bei Fremdwährungsfonds rechnet WM die Rücknahmepreise bzw. Börsenkurse zum Kursdatum mit dem EZB-Mittelkurs in Euro um. Ausschüttungen in Fremdwährung, die bei der Berechnung der Vorabpauschale mit Ex-Tag (ED007) im Vorjahr mindernd berücksichtigt werden, rechnet WM zum Ex-Tag ebenfalls mit dem EZB-Mittelkurs in Euro um.
Wie erfolgt die Abgrenzung zu berücksichtigender Ausschüttungen?
WM berücksichtigt Ausschüttungen bei der Ermittlung der Vorabpauschale, wenn der Ex-Tag (ED007) der jeweiligen Ausschüttung im Betrachtungszeitraum liegt, unabhängig vom Zahlbarkeitstag. Erfolgt die Ausschüttung bspw. mit Ex-Tag 28.12.2023 zahlbar zum 05.01.2024, wird die Ausschüttung bei der Ermittlung der Vorabpauschale für das Jahr 2023, die zum 02.01.2024 als zugeflossen gilt, mindernd berücksichtigt.
Wie werden VAP bei Veräußerung von Investmentfonds berücksichtigt?
Bei Veräußerungen von Investmentfonds sind die während der Haltedauer angesetzten Vorabpauschalen bei der Ermittlung der Veräußerungsergebnisse mindernd zu berücksichtigten, um Doppelbesteuerungen zu vermeiden. Zur Bereinigung der Veräußerungsergebnisse ermittelt WM akkumulierte Vorabpauschalen auf jährlicher (ID929: AKKUMULIERTE VORABPAUSCHALE BEI INVESTMENTANTEILEN) und monatlicher Basis (ID928: VORABPAUSCHALE BEI INVESTMENTANTEILEN IN EURO PRO MONAT), um die Abgrenzung in Bezug auf die Haltedauer monatsgenau zu ermöglichen.
In welchen Feldern werden die ermittelten Vorabpauschalen geliefert?
WM veröffentlicht die Vorabpauschalen (Jahres- und Monatswerte) in den nachfolgend aufgeführten Ertragsdatenfeldern: WM veröffentlicht darüber hinaus die Vorabpauschalen (Jahres- und Monatswerte) unter Berücksichtigung der für die jeweiligen Investmentfonds anzuwendenden Teilfreistellungen gemäß § 20 InvStG (im Privat- und Betriebsvermögen) in den nachfolgend aufgeführten Ertragsdatenfeldern:
Feld | Content |
---|---|
ED476A | Steuerpflichtige Vorabpauschale in Euro gemäß § 18 InvStG |
ED476B | Kennzeichnung Nullmeldung in ED476A Steuerpflichtige Vorabpauschale in Euro gemäß § 18 InvStG |
ED476D | Steuerpflichtige Vorabpauschale in Fondswährung gemäß § 18 InvStG |
ED476E | Kennzeichnung Nullmeldung in ED476D Steuerpflichtige Vorabpauschale in Fondswährung gemäß § 18 InvStG |
EV477 | Steuerpflichtige Vorabpauschale in Euro gemäß § 18 InvStG je Monat |
EV478 | Steuerpflichtige Vorabpauschale in Fondswährung gemäß § 18 InvStG je Monat |
WM veröffentlicht darüber hinaus die Vorabpauschalen (Jahres- und Monatswerte) unter Berücksichtigung der für die jeweiligen Investmentfonds anzuwendenden Teilfreistellungen gemäß § 20 InvStG (im Privat- und Betriebsvermögen) in den nachfolgend aufgeführten Ertragsdatenfeldern:
Feld | Content |
---|---|
ED476K | Steuerpflichtige Vorabpauschale gemäß § 18 InvStG in Euro mit Teilfreistellung gemäß § 20 InvStG (Aktienfonds 30% PV) |
EV480 | Steuerpflichtige Vorabpauschale in Euro gemäß § 18 InvStG mit Teilfreistellung gemäß § 20 InvStG (Aktienfonds 30% PV) je Monat |
EV481 | Steuerpflichtige Vorabpauschale in Euro gemäß § 18 InvStG mit Teilfreistellung gemäß § 20 InvStG (Aktienfonds 60/80% BV) |
EV482 | Steuerpflichtige Vorabpauschale in Euro gemäß § 18 InvStG mit Teilfreistellung gemäß § 20 InvStG (Aktienfonds 60/80% BV) je Monat |
ED476M | Steuerpflichtige Vorabpauschale gemäß § 18 InvStG in Euro mit Teilfreistellung gemäß § 20 InvStG (Mischfonds 15% PV) |
EV484 | Steuerpflichtige Vorabpauschale in Euro gemäß § 18 InvStG mit Teilfreistellung gemäß § 20 InvStG (Mischfonds 15% PV) je Monat |
EV485 | Steuerpflichtige Vorabpauschale in Euro gemäß § 18 InvStG mit Teilfreistellung gemäß § 20 InvStG (Mischfonds 30%/40% BV) |
EV486 | Steuerpflichtige Vorabpauschale in Euro gemäß § 18 InvStG mit Teilfreistellung gemäß § 20 InvStG (Mischfonds 30%/40% BV) je Monat |
ED476P | Steuerpflichtige Vorabpauschale gemäß § 18 InvStG in Euro mit Teilfreistellung gemäß § 20 InvStG (Immobilienfonds 60%, PV, BV EStG, BV KStG) |
EV487 | Steuerpflichtige Vorabpauschale in Euro gemäß § 18 InvStG mit Teilfreistellung gemäß § 20 InvStG (Immobilienfonds 60%, PV, BV EStG, BV KStG) je Monat |
ED476R | Steuerpflichtige Vorabpauschale gemäß § 18 InvStG in Euro mit Teilfreistellung gemäß § 20 InvStG (Immobilienfonds 80%, PV, BV EStG, BV KStG) |
EV488 | Steuerpflichtige Vorabpauschale in Euro gemäß § 18 InvStG mit Teilfreistellung gemäß § 20 InvStG (Immobilienfonds 80%, PV, BV EStG, BV KStG) je Monat |
Warum werden Vorabpauschalen auf monatlicher Basis geliefert?
WM veröffentlicht die Vorabpauschalen zusätzlich zu den Jahreswerten auf monatlicher Basis, da bei unterjährigen Anschaffungen bzw. unterjährigen Fondsauflegungen für die Anleger nur die Vorabpauschale für die Monate der tatsächlichen Haltedauer anzusetzen ist. (§ 18 Abs. 2 InvStG: „Im Jahr des Erwerbs der Investmentanteile vermindert sich die Vorabpauschale um ein Zwölftel für jeden vollen Monat, der dem Monat des Erwerbs vorangeht“).
Gibt es Besonderheiten bei Fonds, die unterjährig aufgelegt wurden?
In den Fällen, in denen der Investmentfonds während des Kalenderjahres aufgelegt oder aber der Investmentfonds neu in den WM-Datenhaushalt aufgenommen wird, stellt WM zur Berechnung der Vorabpauschale auf das Emissionsdatum bzw. auf den ersten verfügbaren Rücknahmepreis ab. WM ermittelt die Vorabpauschale für das volle Kalenderjahr und nimmt keine anteilige Kürzung um die bereits seit Kalenderjahresanfang vergangenen Monate vor. Die Ganzjahres-Vorabpauschale wird im Verhältnis der vollen Monate vor Neuauflage bezogen auf das Gesamtjahr (12/12-Regelung) aufgeteilt und als monatliche Vorabpauschale entsprechend ausgeliefert. Der Anleger hat im Jahr des Erwerbs nur die Vorabpauschale für die Monate der tatsächlichen Haltedauer anzusetzen.
Werden Teilfreistellungen bei den Lieferungen der Vorabpauschalen berücksichtigt?
WM veröffentlicht die Vorabpauschalen (Jahres – und Monatswerte) unter Berücksichtigung der für die jeweiligen Investmentfonds anzuwendenden Teilfreistellungen gemäß § 20 InvStG (im Privat (PV)- und Betriebsvermögen (BV)).
Fondsart/Anlageschwerpunkt | PV | BV EStG | BV KStG |
---|---|---|---|
Aktienfonds | 30% | 60% | 80% |
Immobilienfonds | 60% | 60% | 60% |
Immobilienfonds (Anlageschwerpunkt ausländische Immobilien) | 80% | 80% | 80% |
Mischfonds | 15% | 30% | 40% |
Wann wird die VAP ausgeliefert?
Die Auslieferungen erfolgen i.d.R. an drei jährlich festzulegenden Tagen ab dem 10.1. eines Jahres (1. Lieferung für Investmentfonds mit verfügbaren Kursen zum Jahresanfang/-ende, 2. Lieferung für Investmentfonds mit terminlich abweichenden Kursen, 3. Lieferung für Investmentfonds ohne verfügbare Kurse und somit „nicht ermittelbare“ VAPs). WM kommuniziert die Auslieferungstermine mittels Fachinformation im 4. Quartal des Vorjahres.
Warum ist der Tag des Zuflusses in ED060 mit dem ersten Werktag eines Jahres befüllt?
ED060 ist in den Meldungen der Vorabpauschalen stets mit dem ersten Werktag eines Jahres befüllt, da die Vorabpauschale gemäß § 18 Abs. 3 InvStG am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres als zugeflossen gilt (Zuflussfiktion).
Wie werden so genannte „Nullmeldungen“ gekennzeichnet?
WM setzt in den Feldern ED476B (KENNZEICHNUNG NULLMELDUNG IN ED476A
STEUERPFLICHTIGE
VORABPAUSCHALE IN EURO GEMÄSS § 18 INVSTG) und ED476E (KENNZEICHNUNG
NULLMELDUNG
IN
ED476D
STEUERPFLICHTIGE VORABPAUSCHALEIN FONDSWÄHRUNG GEMÄSS § 18 INVSTG) gemäß
Tabelle
E14
jeweils den
Schlüssel F “Es wurde 0 ermittelt“, sofern das Berechnungsergebnis 0,00€
lautet.
Derartige
„Nullmeldungen“ werden ebenso im Falle negativer Basiszinsen ausgeliefert.
In Fällen fehlender Kurse erfolgt in den o.g. Feldern die Kennzeichnung mit
dem
Schlüssel G
„Aufgrund fehlender Kurse nicht ermittelbar“. In den Feldern ID929
(AKKUMULIERTE
VORABPAUSCHALE
BEI INVESTMENTANTEILEN) und ID928 (VORABPAUSCHALE BEI INVESTMENTANTEILEN IN
EURO
PRO
MONAT)
liefert WM für die sogenannten Nullmeldungen der Vorabpauschale jeweils in
Position
D
den
Schlüssel 4 „Nullwert“ gemäß Tabelle F47 bzw. in Fällen fehlender Kurse den
Schlüssel 8
„Vorabpauschale nicht ermittelbar“.
Wie werden Vorabpauschalen ausgeliefert, bei denen zur Ermittlung keine Kurse verfügbar sind?
In Fällen fehlender Kurse setzt WM in den Feldern ED476B (KENNZEICHNUNG
NULLMELDUNG
IN
ED476A
STEUERPFLICHTIGE VORABPAUSCHALE IN EURO GEMÄSS § 18 INVSTG) und ED476E
(KENNZEICHNUNG
NULLMELDUNG IN ED476D STEUERPFLICHTIGE VORABPAUSCHALEIN FONDSWÄHRUNG GEMÄSS
§ 18
INVSTG)
gemäß
Tabelle E14 jeweils den Schlüssel G „Aufgrund fehlender Kurse nicht
ermittelbar“.
In den Feldern ID929 (AKKUMULIERTE VORABPAUSCHALE BEI INVESTMENTANTEILEN)
und
ID928
(VORABPAUSCHALE BEI INVESTMENTANTEILEN IN EURO PRO MONAT) liefert WM gemäß
Tabelle
F47
in
Position D jeweils den Schlüssel 8 „Vorabpauschale nicht ermittelbar“.
Warum werden akkumulierte Werte geliefert?
Bei Veräußerungen von Investmentfonds sind die während der Haltedauer angesetzten Vorabpauschalen bei der Ermittlung der Veräußerungsergebnisse mindernd zu berücksichtigten, um Doppelbesteuerungen zu vermeiden. Zur Bereinigung der Veräußerungsergebnisse ermittelt WM akkumulierte Vorabpauschalen auf jährlicher (ID929: AKKUMULIERTE VORABPAUSCHALE BEI INVESTMENTANTEILEN) und monatlicher Basis (ID928: VORABPAUSCHALE BEI INVESTMENTANTEILEN IN EURO PRO MONAT), um die Abgrenzung in Bezug auf die Haltedauer monatsgenau zu ermöglichen.
Werden Vorabpauschalen auch bei Investmentfonds geliefert, die sich gemäß § 17 InvStG in Abwicklung befinden?
WM berechnet Vorabpauschalen auch für Investmentfonds, die sich gemäß § 17 InvStG in Abwicklung befinden.
Welche Auswirkungen haben Fondsverschmelzungen gem. § 23 InvStG auf die Ermittlung von Vorabpauschalen?
Gemäß BMF-Schreiben vom 21.05.2019 Tz. 23.19 „ist die Vorabpauschale nach §
18
InvStG
im
Falle
einer Verschmelzung aus Vereinfachungsgründen nur auf die Anteile am
übernehmenden
Investmentfonds anzuwenden. Der Erwerb der Anteile am übernehmenden
Investmentfonds
ist
als
Erwerb i. S. d. § 18 Absatz 2 InvStG zu betrachten. Für die Ermittlung der
Höhe
der
Vorabpauschale bleiben Ausschüttungen des untergegangenen Investmentfonds
unberücksichtigt.“ Auf
Grundlage dieser Vereinfachungsregel liefert WM im Falle von Fusionen mit
Ex-Tag
(ED007)
im
Betrachtungszeitraum (Vorjahr) keine Vorabpauschalen für untergehende
Gattungen
aus.
Der
Ex-Tag
einer Fusion ist somit maßgeblich für deren Berücksichtigung bei der
Ermittlung
von
Vorabpauschalen (bspw. Fusion mit Ex-Tag in 2023, Lieferung der
Vorabpauschale
mit
Zufluss in
2024 nur für übernehmende Gattung).
Da bei Fusionen mit „Übertragungsstichtag der Verschmelzung“ zum 31.12.eines
Jahres
Tz.
23.19
des BMF-Schreibens vom 21.05.2019 nicht anwendbar ist, liefert WM in diesen
Fällen
gemäß
Tz.
23.21 für untergehende Investmentfonds Vorabpauschalen. Hierbei liegt der
jeweilige
Ex-Tag im
Folgejahr. Verschmelzungen gem. Tz. 23.21 sind folglich daran zu erkennen,
dass
zwischen
Trenntermin und Ex-Tag ein Jahreswechsel liegt (siehe Fachinformation F16
vom
16.07.2019
Punkt
2).
Wann werden Korrekturen von Vorabpauschalen ausgeliefert?
WM hat auf Wunsch des Marktes und nach Rücksprache und Abstimmung mit repräsentativen Mitgliedern des Arbeitskreises Investmentfonds/Direktanlage einen Korrekturprozess in der Form aufgesetzt, dass in den Monaten Februar bis November eines Jahres monatliche Korrekturläufe zur Neuberechnung von Vorabpauschalen auf Basis nachträglicher geänderter Daten durchgeführt werden. Die Korrekturläufe und daraus resultierende Auslieferungen geänderter Vorabpauschalen erfolgen jeweils am letzten Mittwoch eines Monats (siehe Fachinformation F08 v. 21.03.2019). Es werden nur Vorabpauschalen korrigiert, die im Januar des Jahres der Korrekturläufe als zugeflossen gelten.
Warum werden Korrekturen von Vorabpauschalen an festgelegten Terminen ausgeliefert?
WM liefert Korrekturen von Vorabpauschalen auf Wunsch des Marktes in
monatlichen
Korrekturläufen
von Februar bis November eines Jahres am letzten Mittwoch eines Monats aus.
Im Januar erfolgt kein Korrekturlauf, da aufgrund des Karenzzeitraumes zur
Schließung
des
Steuerjahres am 31.01. bankseitig im Januar vorrangig Korrekturen für das
abgelaufene
Jahr
durchgeführt werden sollen. Des Weiteren bietet die zeitverzögerte
Durchführung
des
ersten
Korrekturlaufs den Fondsgesellschaften einen längeren Zeitraum für die
Nachlieferung
von
geänderten bzw. erstmaligen Kursen, Ausschüttungen und/oder
Stammdatenänderungen.
Im
Dezember
eines Jahres erfolgt kein Korrekturlauf, weil man davon ausgeht, dass
spätestens
im
November
eines Jahres alle für Korrekturen erforderliche Daten vorliegen sollten.
Aus welchen Gründen werden Vorabpauschalen korrigiert?
Gründe für das Korrekturerfordernis von Vorabpauschalen sind u.a. folgende:
- nachträgliche geänderte bzw. erstmalig gelieferte Kurse
- nachträgliche geänderte bzw. erstmalig gelieferte Ausschüttungen
- nachträgliche Stammdatenänderungen wie z.B. Teilfreistellungswechsel oder rückwirkende Klassifizierung als Investmentfonds (GD504C = 1 oder 3) etc.
- nachträgliche Einstellungen bzw. Änderungen von Fondsverschmelzungen,Splits, Reverssplits (hierbei sind Maßnahmen mit Ex-Tagen im abgelaufenen Jahr relevant; insb. Änderungen der Ex-Tage über den Jahreswechsel führen zu Korrekturen der Vorabpauschalen)
In welchen Fachinformationen wurde die Thematik „Vorabpauschale“ erläutert?
Zur Thematik der „Vorabpauschale“ wurden folgende Fachinformationen veröffentlicht:
- Fachinformation F26 v. 03.08.2018 Reform der Investmentbesteuerung Teil X - Vorabpauschale gemäß § 18 InvStG (Erläuterungen zur VAP im Detail)
- Fachinformation F08 v. 21.03.2019 Reform der Investmentbesteuerung Teil XIII – Korrekturverfahren und geplante Auslieferung der Vorabpauschale 2020 (insb. Beschreibung des Korrekturverfahrens)
- Fachinformation F16 vom 16.07.2019 Reform der Investmentbesteuerung Teil XV, Punkt 2: Ermittlung der Vorabpauschale bei Verschmelzung zum 31.12.
- Jährliche Fachinformation zur Veröffentlichung des Basiszinses u.a.:
o Fachinformation F04 v.16.02.2023 (für VAP, die zum 02.01.2024 als zugeflossen gilt)
o Fachinformation F04 v. 23.01.2024 (für VAP, die im Januar 2025 zufließt) - Jährliche Fachinformation zu den Auslieferungsterminen im Januar eines
Jahres
u.a.:
o Fachinformation F26 v. 31.10.2023 (für VAP, die im Januar 2024 zuflossen ist)
Investmentfonds in Abwicklung/ Liquidation gem. § 17 InvStG
FAQs für Datenlieferanten/Emittenten
Welche Daten werden von WM benötigt, wenn ein Investmentfonds in Abwicklung/ Liquidation gem. § 17 InvStG gesetzt wird?
WM benötigt den Zeitpunkt, an dem der Investmentfonds in Liquidation gesetzt wird für die Pflege des Stammdatenfeldes/der Variable GV1B4 (INVESTMENTFONDS IN ABWICKLUNG GEMÄSS § 17 INVSTG). Dieser ist von der KVG bzw. deren beauftragter Stelle an WM zu melden. (Gemäß § 17 Abs. 2 InvStG gilt als Beginn der Abwicklung bei inländischen Investmentfonds der Zeitpunkt, zu dem das Recht der Kapitalverwaltungsgesellschaft zur Verwaltung des Investmentfonds erlischt bzw. bei ausländischen Investmentfonds der Zeitpunkt, zu dem das Recht der Verwaltungsstelle zur Verwaltung des Investmentfonds erlischt.) Beispiel: Gemeldeter Zeitpunkt, ab dem der Investmentfonds in Liquidation gesetzt wird: 25.10.2023.
Feld-/Variablenbelegung GV1B4 (INVESTMENTFONDS IN ABWICKLUNG GEMÄSS § 17 INVSTG) | |
---|---|
GV1B4A: 01.01.2024 | Startdatum des 10-jährigen Abwicklungszeitraums 01.01. des Folgejahres, in dem Abwicklung beginnt |
GV1B4B: 31.12.2033 | Ende des maximalen Abwicklungszeitraums |
GV1B4C: 25.10.2023 | Beginn der Abwicklungsphase, alle ab diesem Tag erfolgten Ausschüttungen stellen (Teil-)Liquidationszahlungen dar |
Welche Daten werden von WM benötigt, wenn eine (Teil-)Liquidationszahlung durchgeführt wird?
WM benötigt folgende Informationen von der KVG bzw. deren beauftragter
Stelle:
- Auszahlungsbetrag je Anteil incl. Währungsangabe
- Auszahlungszeitpunkt (Ex-Tag, Zahlbarkeitstag)
- Erfolgt die Zahlung gegen Ausbuchung von Anteilen ja/nein?
- Falls ja, wird der Gesamt-/ Restbestand oder nur ein Teil ausgebucht?
- Bei Teilausbuchung, in welchem Verhältnis / Ratio erfolgt diese?
Hinweis:Reine Zahlungen ohne Ausbuchungen von Anteilen werden im Arbeitsgebiet E in dem Feld/der Variablen ED006 (DIVIDENDENART) mit dem Schlüssel 04 (Teilliquidation)und der Betrag in dem Feld/der Variablen ED476G (LAUFENDE AUSSCHÜTTUNG BEI INVESTMENTFONDS IN ABWICKLUNG GEMÄSS § 17 INVSTG) veröffentlicht. Zahlungen mit Ausbuchungen von Anteilen werden im Arbeitsgebiet U als veräußerungsgleicher Vorgang in dem Feld/der Variable UD087 (KZ GESELLSCHAFTSRECHTLICHE VORGÄNGE) mit dem Schlüssel 377 (Fondsliquidation, Veräußerungserlös in Höhe des Liquidationsbetrages) und in dem Feld/der Variable UD230 mit Cluster I veröffentlicht.
Welche Daten werden von WM am Jahresende benötigt für Investmentfonds in Abwicklung/ Liquidation gem. § 17 InvStG, die unterjährig eine Liquidationszahlung durchführt haben?
WM benötigt den letzten im Kalenderjahr je Anteil ermittelten Kurs bzw. eine
Bewertung des Fondsvermögens von der Verwaltungsgesellschaft bzw. deren
beauftragter
Stelle nach erfolgter/n Ausschüttung/en für die Pflege des Feldes/der
Variablen
EV308 (RÜCKNAHMEPREIS VON INVESTMENTFONDS IN ABWICKLUNG ZUR ERMITTLUNG DER
STEUERFREIEN KAPITALRÜCKZAHLUNG GEMÄß § 17 INVSTG), um die korrekte
Ermittlung
der
anlegerindividuellen steuerfreien Substanz auf Basis der fortgeführten
Anschaffungskosten durch die depotführenden Stellen und somit die korrekte
steuerliche Abwicklung der Liquidationszahlungen zu ermöglichen.
Da die Rücknahme bei Investmentfonds in Abwicklung grundsätzlich ausgesetzt
ist
und
folglich keine Rücknahmepreise mehr ermittelt und veröffentlicht werden,
tritt
an
deren Stelle die Bewertung des Fondsvermögens durch die
Verwaltungsgesellschaft
bzw.
deren beauftragter Stelle. Diese Vorgehensweise ist abgeleitet von der
Begründung
für den Ausschluss von Börsen- und Marktpreisen im BMF-Schreiben vom
20.01.2021.
Gemäß Rz. 17.3 ist für die Abgrenzung zwischen Kapitalrückzahlungen und
Ertragsausschüttungen eine Bewertung des Fondsvermögens durch die
Verwaltungsgesellschaft erforderlich.
Hinweis: Der an WM gelieferte Wert wird weder in dem Feld/der Variable ID902
(RÜCKNAHMEPREIS INVESTMENTANTEILE) noch in dem Feld/der Variable ID907
(NETTOINVENTARWERT BEI INVESTMENTANTEILEN) veröffentlicht, sofern dieser
nicht
explizit als NAV gemeldet wird, sondern dient rein der Ermittlung der
steuerfreien
Kapitalrückzahlung.
Es ist folgende Besonderheit bei Investmentfonds in Liquidation gem. § 17
InvStG,
die während des Kalenderjahres bereits vollständig gegen Ausbuchung von
Anteilen
liquidiert wurden (Gattungen sollten i.d.R. zum Pflegezeitpunkt des
Feldes/der
Variablen EV308 inaktiv sein), zu beachten:
Für Ausschüttungen, die vor
der
letzten Liquidationszahlung gegen Ausbuchung der Anteile im gleichen Jahr
erfolgen,
darf EV308 im Folgejahr nicht mehr befüllt werden, da die Anschaffungskosten
der
Anleger bereits gegen die letzte Zahlung gestellt wurden und somit keine
Substanzberechnungen mehr für die Ausschüttungen vor Anteilsausbuchung von
den
Instituten im Folgejahr durchzuführen sind. Hierdurch soll wunschgemäß die
automatisierte Substanzermittlung vermieden werden.
FAQs für Datenanwender
Wann wird ein Investmentfonds in Abwicklung/ Liquidation gem. § 17 InvStG gesetzt und wie erfolgt der zugehörige WM-Datenausweis?
Gemäß § 17 Abs. 2 InvStG gilt als Beginn der Abwicklung bei inländischen Investmentfonds der Zeitpunkt, zu dem das Recht der Kapitalverwaltungsgesellschaft zur Verwaltung des Investmentfonds erlischt bzw. bei ausländischen Investmentfonds der Zeitpunkt, zu dem das Recht der Verwaltungsstelle zur Verwaltung des Investmentfonds erlischt. Beispiel: gemeldeter Zeitpunkt, ab dem der Investmentfonds in Liquidation gesetzt wird: 25.10.2023
Feld-/Variablenbelegung GV1B4 (INVESTMENTFONDS IN ABWICKLUNG GEMÄSS § 17 INVSTG): | |
---|---|
GV1B4A: 01.01.2024 | Startdatum des 10-jährigen Abwicklungszeitraums 01.01. des Folgejahres, in dem Abwicklung beginnt |
GV1B4B: 31.12.2033 | Ende des maximalen Abwicklungszeitraums |
GV1B4C: 25.10.2023 | Beginn der Abwicklungsphase, alle ab diesem Tag erfolgten Ausschüttungen stellen (Teil-)Liquidationszahlungen dar |
Über welchen maximalen steuerlich anerkannten Zeitraum erstreckt sich die Abwicklungsphase?
Als Abwicklungsphase wird nach § 17 Abs. 1 S. 4 InvStG höchstens ein Zeitraum
von
10
Kalenderjahren nach dem Kalenderjahr, in dem die Abwicklung beginnt,
anerkannt.
Dies
bedeutet, dass die Abwicklungsdauer einen Zeitraum von 10 Jahren
überschreiten
kann.
Der Beginn der Abwicklung wird in dem Feld/der Variable GV1B4
(INVESTMENTFONDS
IN
ABWICKLUNG GEMÄSS § 17 INVSTG) in der Verknüpfung C und das Ende in der
Verknüpfung
B angezeigt.
Hinweis: Die in § 17 Abs. 1 S. 4 InvStG geregelte Abwicklungsphase wurde im
Rahmen
des Jahressteuergesetzes 2024 um 5 auf 10 Jahre verlängert. Auf Basis dieser
Regelung wird WM die bisherigen Einträge in dem Feld/der Variable GV1B4 in
der
Verknüpfung B bis 13.12.2024 entsprechend anpassen.
Beispiel:
GV1B4B: 31.12.2028 (alt)
GV1B4B: 31.12.2033 (neu)
Da diese Regelung auch Investmentfonds erfasst, deren Abwicklungsphase
ursprünglich
bereits zum 31.12.2023 beendet war, lebt diese wieder auf und endet nunmehr
am
31.12.2028. GV1B4B wird in diesen Fällen entsprechend auf den 31.12.2028
angepasst.
Wie erfolgt der WM-Datenausweis bei Teilliquidationen ohne Ausbuchung von Anteilen zum Zeitpunkt der Zahlung?
Ausschüttungen, die während der Abwicklungsphase ohne Ausbuchung von Anteilen erfolgen, werden im Arbeitsgebiet E in dem Feld/der Variable ED006 mit dem Schlüssel 04 (Teilliquidation) und der Betrag in dem Feld/der Variable ED476G (LAUFENDE AUSSCHÜTTUNG BEI INVESTMENTFONDS IN ABWICKLUNG GEMÄSS § INVSTG) veröffentlicht.
Wie werden Teilliquidationen ohne Ausbuchung von Anteilen zum Zeitpunkt der Zahlung steuerlich klassifiziert?
Nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 InvStG stellt grundsätzlich jede Ausschüttung eines Investmentfonds in voller Höhe einen steuerpflichtigen Ertrag dar. Infolgedessen unterliegt die Teilliquidation zunächst in voller Höhe dem Kapitalertragsteuerabzug. Der jeweilige Ertrag gilt zum Zahlbarkeitstag als steuerlich zugeflossen.
Wie erfolgt der WM-Datenausweis bei Teilliquidationen ohne Ausbuchung von Anteilen nach Ablauf des Kalenderjahres zur Ermittlung der Höhe der in der jeweiligen Ausschüttung enthaltenen steuerfreien Kapitalrückzahlung?
Investmentfonds insoweit als steuerfreie Kapitalrückzahlung, wie der letzte
in
diesem
Kalenderjahr festgesetzte Rücknahmepreis die fortgeführten
anlegerindividuellen
Anschaffungskosten unterschreitet.
Um die Ermittlung der in den Teilliquidationen enthaltenen
anlegerindividuellen
steuerfreien Substanz und daraus ggf. esultierende Steuererstattungen
bankseitig
zu
ermöglichen, wird im Folgejahr bis zum 20.01. ein Kurs in dem Feld/der
Variablen
EV308 (RÜCKNAHMEPREIS VON INVESTMENTFONDS IN ABWICKLUNG ZUR ERMITTLUNG DER
STEUERFREIEN KAPITALRÜCKZAHLUNG GEMÄß § 17 INVSTG) erfasst, sofern WM die
entsprechende Bewertung des Fondsvermögens von der Verwaltungsgesellschaft
bzw.
deren beauftragter Stelle nach erfolgter/n Ausschüttung/en vorliegt und der
Investmentfonds nicht gegen Ausbuchung der Anteile im Vorjahr komplett
liquidiert
wurde. Maßgeblich für die Pflege des Feldes/der Variablen EV308 ist, dass
der
Zahlbarkeitstag der Teilliquidation - als steuerlicher Zufluss - im Vorjahr
der
Befüllung des Feldes EV308 liegt.
Wie geht WM vor, wenn kein Kurs/keine Bewertung für die Ermittlung der steuerfreien Kapitalrückzahlung zur Kurspflege im Januar des Folgejahres der Teilliquidation vorliegt?
Investmentfonds insoweit als steuerfreie Kapitalrückzahlung, wie der letzte
in
diesem
Kalenderjahr festgesetzte Rücknahmepreis die fortgeführten
anlegerindividuellen
Anschaffungskosten unterschreitet.
Sofern WM kein Kurs/keine Bewertung des Fondsvermögens von der
Verwaltungsgesellschaft bzw. deren beauftragte Stelle vorliegt, wird in dem
Feld/der
Variablen EV308 (RÜCKNAHMEPREIS VON INVESTMENTFONDS IN ABWICKLUNG ZUR
ERMITTLUNG
DER
STEUERFREIEN KAPITALRÜCKZAHLUNG GEMÄß § 17 INVSTG) in der Verknüpfung B der
Schlüssel G (Aufgrund fehlender Kurse nicht ermittelbar) veröffentlicht.
Warum wird das Feld/die Variable EV308 nicht befüllt, wenn der Investmentfonds im Vorjahr gegen Ausbuchung des Gesamtbestandes vollständig liquidiert wurde?
Das Feld/die Variable EV308 darf für Ausschüttungen, die vor der letzten Liquidationszahlung gegen Ausbuchung der Anteile im gleichen Jahr erfolgen, nicht mehr befüllt werden, da die fortgeführten Anschaffungskosten der Anleger bereits gegen die letzte Zahlung gestellt wurden und somit keine Substanzberechnungen mehr für die Ausschüttungen vor Anteilsausbuchung von den Instituten im Folgejahr durchzuführen sind. Hierdurch soll wunschgemäß die automatisierte Substanzermittlung vermieden werden.
Wie erfolgt der WM-Datenausweis bei (Teil)liquidationen mit Ausbuchung von Anteilen?
Zahlungen mit Ausbuchungen von Anteilen werden im Arbeitsgebiet U als veräußerungsgleicher Vorgang in dem Feld/der Variablen UD087 (KZ GESELLSCHAFTSRECHTLICHE VORGÄNGE) mit dem Schlüssel 377 (Fondsliquidation, Veräußerungserlös in Höhe des Liquidationsbetrages) und in dem Feld/der Variablen UD230 mit Cluster I veröffentlicht.
Wie erfolgt der WM-Datenausweis bei nachträglichen Zahlungen nach vollständiger Liquidation eines Investmentfonds?
Zahlungen, die nach bereits vollständig durchgeführter Liquidation, teilweise auch Jahre später erfolgen, werden als Nachbesserungszahlungen im Arbeitsgebiert U in dem Feld/der Variablen UD008A mit dem Schlüssel 09 (Sonstiges) und dem Zusatztext „Nachbesserungszahlung“ gepflegt, so lange noch kein separater Schlüssel für derartige Zahlungen implementiert ist. Der veräußerungsgleiche Vorgang wird in dem Feld/der Variablen UD087 (KZ GESELLSCHAFTSRECHTLICHE VORGÄNGE)) mit dem Schlüssel 465 (Nachbesserungszahlung bei Investmentvermögen) und in dem Feld/der Variablen UD230 mit dem Cluster I veröffentlicht.
Wie werden nachträgliche Zahlungen eines Investmentfonds nach vollständiger Liquidation steuerlich klassifiziert?
Nachträgliche Zahlungen an die Anleger, die nach vollständiger Liquidation des Investmentfonds teilweise auch Jahre später erfolgen, erhöhen den ursprünglichen Veräußerungswert der Liquidation gegen Ausbuchung der Anteile und sind somit als steuerpflichtiger Veräußerungserlös gemäß § 20 Abs. 2 EStG zu klassifizieren. Diese veräußerungsgleichen Vorgänge werden in dem Feld/der Variablen UD087 (KZ GESELLSCHAFTSRECHTLICHE VORGÄNGE)) mit dem Schlüssel 465 (Nachbesserungszahlung bei Investmentvermögen) und in dem Feld/der Variablen UD230 mit dem Cluster I veröffentlicht.
Bereitstellung und Ermittlung von Prices und WM-Kursen
Wann stehen Low-Prices (Tagestiefstkurse) deutscher und internationaler Börsen zur Verfügung?
Die Tagestiefstkurse (Low) deutscher und internationaler Börsenplätze werden
nach
dem
Börsenschluss der jeweiligen Börsen ermittelt, über Nacht verarbeitet und
stehen
nächsttägig zur
Verfügung.
Die Tagestiefstkurse (Low) werden auch für die Kursermittlung für
kursrelevante
Kapitalmaßnahmen
verwendet.
Für welche Finanzinstrumente stellt WM Kurse zur Verfügung?
WM veröffentlicht in seinen Kursmodulen Einheitliche Bewertungskurse (EBK) bzw. Bewertungskurse und Steuerdaten - in WM-DatenOnline nur Börsenkurse, Berechnete Bondpreise oder Bewertungen - von Emittenten, die uns von den jeweiligen Börsen und Kursberechnungsstellen übermittelt werden.
Welche Kurse werden für Kapitalmaßnahmen ermittelt?
Für sich aus der WM-Matrix
zu Kapitalmaßnahmen ergebende kursrelevante Kapitalmaßnahmen, z.B.
Spin-offs,
Fondsfusionen und Kapitalerhöhungen gegen Einlage, werden
Tagestiefstkurse
(Low)
deutscher und internationaler Börsenplätze, Rücknahmepreise oder Innere
Werte
geliefert.
Im Feld Kurse (JBE) (KV085) werden für Alt- oder
Neuinstrumente
Tagestiefstkurse (Low) deutscher und internationaler
Börsenplätze
zum
Trenntermin bzw. Ex-Tag im Zeitpunkt T+1 ermittelt. Sollten keine
Börsenkurse
feststellbar sein,
werden Alt- /Neuinstrumente entsprechend gekennzeichnet.
Im Feld Kurse (JBE) (UV085) werden Kurse für Alt- oder
Neuinstrumente
zum
Trenntermin bzw. Ex-Tag im Zeitpunkt T+1 ermittelt. Grundsätzlich gilt hier
die
Vorgehensweise
wie für das Feld Kurse (JBE) [KV085]. Abweichend davon
werden
für
Fonds
die von
den Kapitalverwaltungsgesellschaften gemeldeten Rücknahmepreise oder NAV mit
Priorität
verwendet. Tagestiefstkurse (Low) deutscher und internationaler
Börsenplätze
werden
ersatzweise nur dann geliefert, wenn WM Datenservice keine Rücknahmepreise
oder
NAV
der
Kapitalverwaltungsgesellschaften vorliegen. Sollten keine Bewertungen
ermittelbar
sein,
werden
die Alt-/Neuinstrumente entsprechend gekennzeichnet.
Im Feld Wert des Bezugsrechts (KV036) werden Werte des
Bezugsrechts
ausgewiesen. Für börsengehandelte Bezugsrechte werden die
Tagestiefstkurse
(Low)
deutscher und internationaler Börsenplätze per erstem Handelstag im
Zeitpunkt
T+1
ermittelt.
Liegt am ersten Handelstag kein Börsenkurs vor, wird auf den Inneren Wert
abgestellt.
Der Innere
Wert wird ebenso ausgeliefert, wenn die Bezugsrechte nicht börsengehandelt
sind.
Die
Ermittlung
des Inneren Wertes basiert auf den Tagestiefstkursen (Low)
deutscher
und
internationaler Börsenplätze des Altinstruments zum Trenntermin und wird im
Zeitpunkt
T+1
ermittelt. Bei zum Börsenhandel vorgesehenen Bezugsrechten mit einer
vorläufigen
XC-ISIN
wird
mit der Kurspflege bis maximal zum Ende der Bezugsfrist abgewartet, ob eine
endgültige
ISIN
vergeben wird.
Für welche Fonds stellt WM Investmentfondspreise zur Verfügung?
WM veröffentlicht im Rahmen des Produktes IFP automatisch alle Fondspreise, die von der Kapitalverwaltungsgesellschaft oder in deren Auftrag durch Dritte an WM übermittelt werden.
Wann werden Preise von der Kapitalverwaltungsgesellschaft veröffentlicht, die nicht täglich bewertet werden?
Zu Ihrer Orientierung stellt WM eine Liste von Fonds zur Verfügung, für die
Kapitalverwaltungsgesellschaften keine tägliche Bewertung veröffentlichen.
Die
Liste
kann über
das Kontaktformular beim Service Desk angefordert
werden.
In der Spalte „Veröffentlichung“ der Liste können Sie die Zeitdauer
entnehmen,
die
zwischen dem
Bewertungsdatum und der Preisveröffentlichung des Fonds durch die
Kapitalverwaltungsgesellschaft
liegt. Entsprechend verzögert erfolgt die Auslieferung im Produkt IFP.
Bitte beachten Sie, dass die Liste keinen Anspruch auf Vollständigkeit
erhebt.
Auch
die
angegebene Zeitdauer kann variieren.
Bereitstellung von Ratingdaten
Welche Ratingdaten stellt WM Datenservice bereit?
Die Ratingagenturen S&P und Moody’s veröffentlichen Public Finance Ratings lediglich in den jeweiligen Public Finance Feeds. Diese Produkte sind nicht Bestandteil der Datenlieferung an WM.
Erhalten Mehrfachemittenten ein Rating?
Mehrfachemittenten erhalten aufgrund fehlender eindeutiger Zuordnung zu einem Emittenten kein Rating. Diese Emittenten stellen keine rechtlich selbstständigen Einheiten im eigentlichen Sinne dar, sondern umfassen oft mehrere Emittenten, sodass eine eindeutige Zuordnung nicht möglich ist.
Wodurch kann es zu Löschungen von Ratingdaten kommen?
Löschungen können aufgrund von Korrekturen ungültiger Daten erfolgen.
Bereitstellung von Konzernverflechtungen
Wie wird die Konzernverflechtung in den WM-Daten in MVW646/GV646 (KONZERNVERFLECHTUNG) dargestellt, sofern die Konzernmütter nicht als Emittent im WM-Datenhaushalt enthalten sind?
In der aktuellen Darstellung der Konzernverflechtung werden ausschließlich
Muttergesellschaften
berücksichtigt, welche als Emittent in der Datenbank geführt werden.
Sofern eine unmittelbare (weltweite) Mutter nicht im WM-Datenhaushalt
enthalten
ist,
wird die
nächsthöhere (nächstniedrigere) Mutter, die WM-seitig als Emittent besteht,
als
unmittelbare
(weltweite) Muttergesellschaft eingepflegt.
Sofern keine übergeordnete Gesellschaft Teil des WM-Datenhaushalts ist, wird
sich
der
Emittent
in der Konzerndarstellung selbst zugeordnet.
Im Zuge von Fontus wird die Konzernverflechtung in neuen Variablen zur Verfügung gestellt. Zudem werden innerhalb der Konzerndarstellung auch Konzernmütter geliefert, die nicht als Emittent in der Kundendatenbank enthalten sind. Hierzu verweisen wir auf die Dokumentationen, die über den Fontus Service Desk verfügbar sind.
Welche Konzernverflechtung erhalten Verbriefungszweckgesellschaften (SPV – Special Purpose Vehicle) und Mehrfachemittenten in MVW646/GV646?
In der Konzernverflechtung werden SPVs (Feldwert „KD09 - Verbriefungszweckgesellschaften“ in MD213) und Mehrfachemittenten (Feldwert „3 - Mehrfach-Emittent“ in MDV09) sich selbst zugeordnet.
Wie werden die Konzernverflechtungen zu Fonds gepflegt?
Die Konzernverflechtung eines Fonds richtet sich nach der im WM-Datenhaushalt geschlüsselten Kapitalverwaltungsgesellschaft (GD245). Die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) wird als unmittelbare Muttergesellschaft eingepflegt. Die landes- und weltweite Muttergesellschaft eines Fonds ergibt sich aus der Konzernverflechtung der KVG.
Wie werden die Konzernverflechtungen zu öffentlichen Emittenten gepflegt?
Gemäß der Konzerndefinition nach §18 AktG ist unter einem Konzern die Verflechtung mehrerer Unternehmen gemeint. Nach dieser Definition sind staatliche Stellen, Regierungen und Ministerien nicht Bestandteil eines Konzerns. Aus diesem Grund werden öffentliche Emittenten bei der Pflege der Konzernverflechtungen nicht berücksichtigt.
Bereitstellung VAG-Fonds (VAG)
Warum ist eine bestimmte WKN/ISIN nicht in der Datenlieferung enthalten?
Die Datenlieferung erfolgt am ersten VF1-Liefertag eines Monats bzw. Quartals. In den Lieferdateien sind grundsätzlich nur WKN/ISIN enthalten, die am vorletzten Arbeitstag des Vormonats über einen aktiven Status verfügen. Die Lieferdateien beinhalten stets den Gesamtbestand. Löschungen werden nicht geliefert.
Warum ist für eine bestimmte Anleihe das Feld GD446G bzw. GD446H nicht belegt?
Nachrangige Anleihen erhalten in den Feldern GD446G und GD446H keine Belegung.
Was ist bei Anfragen zu VAG-Daten anzugeben?
Bitte nennen Sie die Lieferdatei auf die sich Ihre Anfrage bezieht. Teilen Sie uns zu den angefragten WKN/ISIN bitte die Ihnen vorliegenden Feldinhalte sowie die von Ihnen abweichend erwartete Belegung mit. Bitte begründen Sie den von Ihnen erwarteten Feldinhalt.
Bereitstellung von Feldern in den Produkten zu Anlage- und Risk-Management (A+R) ("R-Felder")
Warum gibt es unterschiedliche Belegungen in RV001 und GD135?
Die Felder RV001A-C und GD135 werden jeweils nach unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen gepflegt und können daher in der Befüllung abweichen. Das Feld GD135 wird gemäß der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute in Verbindung mit der "Statistik der Banken und sonstigen Finanzinstitute Richtlinien - Statistische Sonderveröffentlichung 1" gepflegt. Die Pflege des Feldes RV001 hingegen beruht auf dem KAGB.
Wie wird das Feld RD003 ermittelt?
NDie Ermittlung von RD003 erfolgt auf Instrumentenebene. Wenn zu einem Emittenten kein aktives Instrument in den WM-Daten geführt wird, ist eine Ermittlung von RD003 nicht möglich.
Klassifizierung der Liquidity Coverage Ratio ("LCR-Daten")
Wie erfolgt die Belegung der LCR-Daten?
Die Herleitung der LCR Klassifizierung erfolgt ausschließlich auf Basis der WM-Stammdaten. Die Kriterien werden täglich überprüft und bei Bedarf aktualisiert. Die LCR-Daten werden auf Basis der Ratings der Agenturen Moody's, Fitch und S&P ermittelt.
Können institutseigene LCR-Klassifizierungen zwecks Abbildung in den WM-Daten an WM übermittelt werden?
Externe Meldungen bzw. Informationen werden nicht bei der Klassifizierung berücksichtigt.
Verwahrung
Was sind die Voraussetzungen für eine Belegung in GD430A (BIC LAGERLAND CBL)?
Die Belegung kann bei Neuemissionen erst zum Laufzeitbeginn erfolgen. Vor Laufzeitbeginn liegen in der Regel keine Daten vor.
Bildet WM duale Verwahrungen von Instrumenten ab?
Eine duale Verwahrung wird nicht abgebildet. Es werden ausschließlich die Daten der Clearstream Banking AG, Frankfurt (CBF) verwendet.
Nützliche E-Mail-Adressen
Team | Adresse | Themen |
---|---|---|
Börsen | exchange-intl@wmdaten.com | Kommunikation mit Börsen, inkl. entsprechende Kundenanfragen zu Börsenthemen |
Bonds Corporate Actions | Helpdesk@wmdaten.com | Alle Kundenanfragen |
floater@wmdaten.com | Fixings variabler Zinssätze, von potentiell allen WM-Lieferanten | |
redemptions@wmdaten.com; bonds-repay@wmdaten.com | Rückzahlungen, Ergebnisse, Kündigungen etc., von potentiell allen WM-Lieferanten | |
bonds-income@wmdaten.com | Ertragsdaten, von potentiell allen WM-Lieferanten | |
bonds-umtausch@wmdaten.com | Umtäusche, Rückkäufe etc., von potentiell allen WM-Lieferanten | |
Bonds Emissionen | wkn-isin-intl@wmdaten.com | Anfragen zur WKN-/ISIN-Vergabe und damit einhergehend die Stammdateneröffnung von Anleihen, deren Emittent seinen Sitz im Ausland hat |
wkn-isin-bonds@wmdaten.com | Anfragen zur WKN-/ISIN-Vergabe und damit einhergehend die Stammdateneröffnung von Anleihen, deren Emittent seinen Sitz in der BRD hat | |
wkn-mmi@wmgruppe.com | Anfragen zur WKN-ISIN-Vergabe und Pflege der Stammdaten für Geldmarktpapiere | |
Bonds Stammdaten | Helpdesk@wmdaten.com | Alle Kundenanfragen |
wm-kapitalien@wmdaten.com | Datenlieferungen zu Emissions- und Umlaufvolumina; potentiell von allen WM-Kunden | |
Data Input Management | WM-Schnittstellenanbindung@wmgruppe.com | Erste Anfragen zur Datenlieferung/SFTP |
WM-Schnittstellenanbindung@wmgruppe.com | Termsheet und Intermediärsbestätigungen | |
WM-Zielmarkt@wmdaten.com | Fragen zum Zielmarkt | |
wm-eet@wmdaten.com | Fragen zu EET | |
WM-EMT@wmdaten.de | Fragen zu EMT | |
WM-Kostentransparenz@wmdaten.de | Fragen zu Kostentransparenz | |
Derivate | wkn-certificates@wmdaten.com | Neuemission für alle strukturierten Produkte (Zertifikate, strukturierte Anleihen); Datenanpassungen der Stammdaten (wie z.B. Fixings) Zertifikate; Reklamationen und Fachanfragen |
KO-warrants@wmdaten.com, Knock-out-Warrants@wmdaten.com | Knockouts Warrants | |
wkn-warrants@wmdaten.com | Neuimission für alle strukturierten Produkte (Warrants) und Derivate; Datenanpassungen der Stammdaten (wie z.B. Fixings) für Warrants; Reklamationen und Fachanfragen | |
Kunden & LEI | LEI-Helpdesk@wmdaten.com | E-Mail-Adresse "Support" (LEI-Helpdesk), Entsprechende Kundenanliegen |
Kurse | inv-preise@wmdaten.com | Anlieferung Fondspreise & tägliche Steuerdaten |
solva@wmdaten.com | Anlieferung regulatorische Daten CRR (Risikogewichtung Fonds) | |
WM-Fonds-JV@wmdaten.com | Anlieferung MIFID II ex-post Kostendaten für Fonds | |
Kursermittlung@wmdaten.com | Anlieferung Emittentenkurse für das Produkt EBK | |
Regulierung & Rating | Helpdesk@wmdaten.com | Alle Kundenanfragen |
Shares & Funds Corporate Actions | Helpdesk@wmdaten.com | Alle Kundenanfragen |
funds-intl@wmgruppe.com | Erträge Fonds (international). Kapitalmaßnahmen Fonds: KAP und UMT (international) | |
wm-871m@wmdaten.com | Dividend Equivalent Payments | |
corpact-DE@wmdaten.com | Erträge/Dividenden Aktien & Fonds (national); Kapitalmaßnahmen Aktien & Fonds (national); Hauptversammlungen (national); Oppositionen | |
daudaten@wmdaten.com | Dauerhafter Datenträger (national & international) | |
Shares & Funds Masterdata | wkn-funds@wmdaten.com | Anfragen zur WKN-/ISIN-Vergabe und damit einhergehend die Stammdateneröffnung von Fonds und Aktien. Stammdatenänderungen Fonds und Aktien |