Regulierung von ESG-Rating­agenturen

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ESG Daten & regulatorische Trends

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ESG-Ratings spielen eine wichtige Rolle bei Investitionsentscheidungen. Am 15. Juli 2023 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Gesetzesentwurf zur Verbesserung von ESG-Ratings. Damit unterstreicht die EU-Kommission ihr Engagement für transparente und validere ESG-Ratings. Die Frist für Feedback zum Entwurf endete am 1. September 2023.
 
 

Zusammenfassung der Stellungnahmen

Im Folgenden werden die Perspektiven von zwei Parteien, die von den ESG-Ratings betroffen sind, dargestellt.
 
Unternehmen der Realwirtschaft, die als Datenquelle für ESG-Ratings dienen, geben unter anderem folgende Rückmeldung:

  • Sie bemängeln, dass die verschiedenen Methoden der Ratingagenturen zu uneinheitlichen Ergebnissen führen und somit kein verlässliches Nachhaltigkeitsprofil erstellt werden kann. Der Entwurf sieht aktuell vor, dass diese unterschiedlichen Methoden weiterhin erlaubt sein sollen.
  • Der Gesetzesentwurf enthält keine Bestimmungen zur Herkunft der Daten. Um die Transparenz und die Qualität der Daten zu verbessern, setzen sich die Unternehmen dafür ein, ausschließlich öffentlich zugängliche Informationen zu verwenden, die beispielsweise aus den CSRD/ESRS-Veröffentlichungen stammen.

 
Die Fondsverbände, die die Ratings nutzen, haben hingegen unterschiedliche Ansichten, unter anderem zu folgenden Punkten:

  • Um die Unabhängigkeit einer ESG-Ratingagentur sicherzustellen, wurden im Entwurf bestimmte Nebentätigkeiten, wie Beratung, Investments u.v.m. untersagt. Die Verbände haben Bedenken, dass diese Verbote zu streng seien und den Markt zu sehr einschränken könnten.
  • Der Entwurf bezieht sich nicht auf ESG-Ratingmethoden, die nur intern verwendet werden. Da die internen Methoden von Asset Managern häufig für die Berechnung des Anteils der nachteiligen Investitionen des Finanzproduktes genutzt werden und berichtspflichtig sind, sollten diese ebenfalls in der Regulierung berücksichtigt werden.

 
 

Next Steps

Bevor der Gesetzesentwurf zum Gesetz wird, wird jegliches Feedback dem Europäischen Parlament und Rat vorgelegt. Welche konkreten Änderungsvorschläge in die Regulierung übernommen werden, ist nicht vorhersehbar. Laut EU-Aktionsplan sollen noch im Jahr 2023 Anpassungen an ESG-Ratings vorgenommen werden. Aufgrund der Dauer eines Gesetzgebungsverfahrens, inklusive Implementierungsphase, wird dies jedoch kaum umzusetzen sein.

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Quellen

Allgemeine Webseite (inkl. Gesetzesentwurf)
Verbände
Unternehmen

Stand: 12. September 2023

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