- Originalinformationen
- Anwendungsspezifische Subprodukte
- Hervorragende Abdeckung
Befüllung des EET durch Emittenten.
Empfang und Verarbeitung der Daten durch WM Datenservice.
Bereitstellung der Daten für Marktteilnehmer.
Banken
nutzen die Informationen aus dem EET u.a. zur
- ESG-Zielmarktbestimmung im Vertriebsprozess
- Berechnung der Green Asset Ratio
- Erstellung des PAI-Statements
- Umsetzung und Kontrolle von ESG-Unternehmensleitlinien
- sowie zur internen ESG-Risikosteuerung
Versicherungen
verwenden die Informationen aus dem EET u.a. zur
- Erstellung der im Vertrieb erforderlichen vorvertraglichen Dokumente und jährlichen Reportings
- Erstellung des PAI-Statements
- Fondsauswahl; -steuerung und -durchschau
- Internen ESG-Risikosteuerung
- Erfüllung gewisser Vorgaben der Solvency-II-Richtlinie
- Umsetzung und Kontrolle von ESG-Unternehmensleitlinien
Dachfondsmanager
die Informationen aus dem EET u.a. zur
- Erstellung der im Vertrieb erforderlichen vorvertraglichen Dokumente und jährlichen Reportings
- Fondsauswahl und -durchschau
- internen ESG-Risikosteuerung
- Umsetzung und Kontrolle von ESG-Unternehmensleitlinien
EET-Komplett:
Enthält alle Datenpunkte des EETs
- 616 Datenpunkte
- Umfassende Daten
- Breite Abdeckung an Finanzinstrumenten
- Hohe Datenqualität
- ESG-Zielmarktbestimmung im Vertriebsprozess
EET-Screening:
Enthält alle Datenpunkte des EETs zu Ausschlusskriterien & EET-spezifische Stammdaten
- 134 Datenpunkte
- Umsetzung und Kontrolle von ESG-Unternehmensrichtlinien
- Interne ESG-Risikosteuerung
- Fondsauswahl, -steuerung und -durchschau
EET-PAI:
Enthält alle Datenpunkte des EETs zu den Principle Adverse Impact Indicators & EET-spezifische Stammdaten
- 379 Datenpunkte
- PAI-spezifische Datenpunkte
- Erstellung des PAI-Statements
- Umsetzung und Kontrolle von ESG-Unternehmensrichtlinien
- Interne ESG-Risikosteuerung
EET-Financial Instrument Data:
Enthält ausgewählte Datenpunkte des EETs zu nachhaltigkeitsbezogenen Daten des Finanzinstruments & EET-spezifische Stammdaten
- 141 Datenpunkte
- Nachhaltigkeitsdaten von Finanzinstrumenten
- Nachhaltigkeitsaspekte in der Risiko-Governance gem. Solvency-II
- Berechnung der Green Asset Ratio
Originalinformationen
Unveränderte Weitergabe der vom Hersteller bereitgestellten Informationen.
Anwendungsspezifische Subprodukte
Datenlieferung entsprechend Ihrer spezifischen Bedürfnisse.
Hervorragende Abdeckung
Umfangreiche Datensammlung von namenhaften Produktherstellern.
Kombinierbarkeit
Bestehende Schnittstellen erleichtern die Implementierung.
Effizienz
Bewährte Prozesse für die Datenverarbeitung und -weitergabe.
Support
Helpdesk verfügbar von 8 bis 21 Uhr für alle Ihre Fragen.
Kontakt
Sie haben weitergehende Fragen zum European ESG Template?
Schicken Sie uns einfach eine Nachricht! Wir kümmern uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen.
Telefonisch sind wir an Werktagen (Mo-Fr)
jeweils in der Zeit von 9.00 bis 17.00 Uhr erreichbar.
Tel.: +49 (0) 69 2732 – 100
E-Mail: sales(at)wmdaten.com
Was ist das European ESG Template (EET)?
Das European ESG Template (EET) ist eine standardisierte Vorlage, die den Austausch von ESG-Daten für
Finanzprodukte zwischen Herstellern und Interessensgruppen erleichtern soll. Das Ziel ist es, die
ESG-bezogenen regulatorischen Anforderungen zu erfüllen, die in der Offenlegungsverordnung (SFDR),
Taxonomie-Verordnung, MiFID II und Insurance Distribution Directive (IDD) enthalten sind.
Eine
Aktualisierung des EET erfolgt anlassbezogen in der Regel zum Ende eine Geschäftsjahres eines
Finanzprodukts.
Was ändert sich mit der EET Version 1.1.2?
Am 20. Dezember 2023 veröffentlichte FinDaTex die aktuellste Version 1.1.2 des European ESG Templates (EET) mit 616 Datenfeldern. In der neuen Version wurden zwei neue Felder angelegt und bei einigen bestehenden Feldern die Befüllungsrichtlinien geändert. Die genauen Änderungen gegenüber der vorherigen Version haben wir für Sie in unserem ESG Short „European ESG Template (EET) Version 1.1.2“ übersichtlich zusammengefasst. Zum ESG Short
Wer hat das EET entwickelt und warum?
Das European ESG Template (EET) wurde erstmals im März 2022 veröffentlicht und hat sich rasch als
Marktstandard für den Austausch von ESG-Daten im Zusammenhang mit Wertpapieren etabliert. Die
Datenpunkte des EET entsprechen den Anforderungen der Offenlegungsverordnung (SFDR), der
Taxonomie-Verordnung, MiFID II und der Insurance Distribution Directive (IDD).
Das EET wurde von
FinDatEx entwickelt, einem
Zusammenschluss führender europäischer Finanzverbände, darunter die Euro Banking Association
(EBA) und die European Fund and
Asset Management Association (EFAMA). Ihr Ziel ist es, standardisierte Vorlagen zu
entwickeln,
die im europäischen Finanzmarkt für den (regulatorisch notwendigen) Datenaustausch verwendet werden
können.
Was ist die Offenlegungsverordnung (SFDR)?
Die EU-Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation – SFDR) ist im März 2021 in
Kraft getreten, gefolgt von einer erweiterten Version (Level-2) am 1. Januar 2023. Die
Level-2-Verordnung sieht unter anderem vor, dass Unternehmen ein PAI-Statement abgeben müssen, in
welchem die wichtigsten negativen Auswirkungen auf Klima und Umwelt offengelegt werden.
Allgemein soll die Verordnung vor allem Transparenz über Nachhaltigkeitsaspekte im Finanzsektor für
Investierende herstellen. Konkret verlangt die Verordnung von Finanzmarktteilnehmern und
Finanzberatern,
Informationen über die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in ihren Investitionsentscheidungen
offenzulegen. Dies soll durch sogenannte vorvertragliche und regelmäßige Dokumente gewährleistet
werden.
Durch die Offenlegungsverordnung ergeben sich für Produkthersteller (unter anderem Asset Manager und
Versicherungsunternehmen) vielschichtige Offenlegungspflichten auf Unternehmens- sowie
Produktebene.
Die SFDR sieht drei verschiedene Produktkategorien vor:
- Produkte nach Artikel 6 SFDR: Diese Produkte berücksichtigen bei ihrer Investmentstrategie Nachhaltigkeitsrisiken. Sie zielen nicht hauptsächlich darauf ab, in Unternehmen zu investieren, die klar erkennbare positive Auswirkungen auf Umwelt- und Sozialziele haben.
- Produkte nach Artikel 8 SFDR: Diese Produkte integrieren ESG-Kriterien in ihre Investmentstrategie und nehmen zusätzlich umweltbezogene und/oder soziale Merkmale in ihren Prozess auf. Das können beispielsweise wirtschaftliche Aktivitäten sein, die anhand bestimmter Indikatoren zur Erreichung von Umweltzielen beitragen.
- Produkte nach Artikel 9 SFDR: Diese Produkte verfolgen ein nachhaltiges Anlageziel und berücksichtigen verbindlich umweltbezogene und/oder soziale Merkmale.
616 EET-Datenpunkte in vier unterschiedlichen Produkten
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